Rechtsprechung zu § 45 ZVG
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BGH, 24.11.2005 - V ZB 94/05
Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten eines Wasserversorgungsunternehmens gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 9 GBBerG, § 1 SachenR-DV ist im Rahmen der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks bei der Aufstellung des geringsten Gebotes zu berücksichtigen, sofern das (vorrangige) Recht eingetragen ist oder die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 ZVG vorliegen.
ZVG §§ 44 Abs. 1, 45 Abs. 1; GBBerG § 9 Abs. 1, Abs. 9; SachenR-DV § 1
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BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82
Ein in der Zwangsversteigerung erworbenes Grundstück haftet nicht dinglich für einen vor dem Zuschlag entstandenen Anspruch der Gemeinde auf höhere Grundsteuer, den die Gemeinde zum Versteigerungstermin nicht angemeldet hat und möglicherweise auch nicht anmelden konnte, weil das Finanzamt bis zu diesem Zeitpunkt den höheren Grundsteuermeßbetrag noch nicht festgesetzt hatte.
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BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07
Bei der Grundstücksversteigerung gehören Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Lasten in die Rangklasse 3, wenn der Gläubiger innerhalb von vier Jahren nach dem Eintritt der Fälligkeit wegen dieses Anspruchs die Anordnung der Zwangsversteigerung bzw. Zulassung des Beitritts zu einem bereits anhängigen Verfahren beantragt oder seinen Anspruch angemeldet hat.
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
