Rechtsprechung zu § 74b ZVG
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BFH, 13.12.2007 - II R 28/07

1. Ein unaufgegliederter Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.

2. Der gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.

AO § 119 Abs. 1, § 157 Abs. 1 Satz 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 und 4, § 2 Abs. 3 Satz 2, § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Nr. 1, § 14, § 16; ZVG § 18, § 74a Abs. 1, 2, 5, § 74b, § 81, § 85a, § 90 Abs. 1, § 114a

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