Rechtsprechung
AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,10637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Betriebskostenabrechnung - Verteilungsschlüssel bei hohem Leerstand des Mietshauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine stillschweigende Vereinbarung des Umlageschlüssels durch Zahlung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Heiz- und Warmwasserkosten bei hohem Leerstand des Mietshauses
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Leerstand von 68 % ist Verteilungsmaßstab für Heiz- und Warmwasserkosten von 40 % auf Grundkosten und 60 % auf Verbrauchskosten unzulässig - Wohnungsmieter steht Anspruch auf Herabsetzung der Verbrauchskosten auf 50 % zu
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine stillschweigende Vereinbarung des Umlageschlüssels durch Zahlung! (IMR 2017, 356)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07
Anforderungen an die Abrechnung der Mietnebenkosten
Auszug aus AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16
Denn eine Betriebskostenabrechnung ist nur solange und soweit formell ordnungsgemäß, wie in dieser die Gesamtkosten einer abgerechneten Kostenart auch insoweit enthalten, als diese nicht umlagefähig sind (BGH, Beschluss v. 11.09.2007 - VIII ZR 1/07). - BGH, 10.12.2014 - VIII ZR 9/14
Warmwasserkosten bei hohem Wohnungsleerstand
Auszug aus AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16
In einem solchen Falle hat der Mieter, resultierend aus dem Gebot der Rücksichtnahme gegenüber dem anderen Vertragsteil gemäß § 241 Abs. 2 BGB einen Anspruch gegen den Vermieter dahingehend, einer Vertragsänderung bezüglich einer Herabsetzung der vom Verbrauch abhängigen Kosten auf 50% zuzustimmen (BGH, Urteil v. 10.12.2014 - VIII ZR 9/14). - LG Halle, 17.03.2005 - 2 S 264/04
Auszug aus AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16
Ein erheblicher Leerstand kann bereits dann als gegeben angesehen werden, wenn ein solcher in Höhe von 20% gegeben ist (LG Halle, Urteil v. 17.03.2005 - 2 S 264/04). - BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06
Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung
Auszug aus AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16
Zwar wurden in den Betriebskostenabrechnungen vom 07.05.2010 (Anlage K5), vom 03.12.2009 (Anlage K4) und vom 17.12.2008 (Anlage K3) die Abfallgebühren ebenfalls wie in der streitgegenständlichen Betriebskostenabrechnung nach der Personenanzahl umgelegt, was auch zu einer stillschweigenden Vereinbarung eines Umlageschlüssels zwischen Mieter und Vermieter führen kann (BGH, Urteil vom 10.10.2007 - VIII ZR 279/06); aus der unstreitigen Tatsache, dass die Beklagte hiergegen keinen Widerspruch einlegte, kann jedoch nicht bereits eine konkludente Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich einer Einigung eines nach Personenanzahl anzusetzenden Umlageschlüssels angenommen werden.