Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 16.11.2010 - 226 C 130/10   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 32 ZPO
    Wahlgerichtsstand des § 32 ZPO ist bei Internetdelikten nur dann gerechtfertigt, wenn die behauptete unerlaubte Handlung einen Ortsbezug zum Gerichtsbezirk des gewählten Gerichtes aufweist, der über den Ortsbezug zu den Gerichtsbezirken aller anderen - sachl. zust. - inländ. Gerichte hinausgeht

  • Telemedicus

    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 823, 1004 BGB; § 32 ZPO
    Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsverletzung

mehr
  • aufrecht.de

    Fliegender Gerichtsstand nur bei konkretem Ortsbezug

  • 1und1.de
  • recht-hat.de

    Amtsgericht Charlottenburg verneint fliegenden Gerichtsstand in Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Online-Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht zwingend fliegender Gerichtsstand anwendbar

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gericht will keinen fliegenden Gerichtsstand

  • 1und1.de (Kurzinformation)

    Presseanwalt erleidet Bruchlandung mit fliegendem Gerichtsstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bloße Abrufbarkeit rechtsverletzender Inhalte aus dem Internet in einem bestimmten Gerichtsbezirk ist nicht zuständigkeitsbegründend

Besprechungen u.ä. (3)

  • delegibus.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Endstation Hamburg - oder: Wie sich der fliegende Gerichtsstand selbst abschafft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Wackelt der fliegende Gerichtsstand?

  • wordpress.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zu mir oder zu Dir? Quo voles fliegender Gerichtsstand?

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • LG Berlin, 07.04.2011 - 27 S 20/10  

    Zur Begründung eines "fliegenden Gerichtsstands" bei

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 16.11.2010 (226 C 130/10) abgeändert.

    Er beantragt, abändernd unter Aufhebung des am 16.11.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg, AZ 226 C 130/10, wie folgt zu erkennen:.

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht