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   AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10   

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https://dejure.org/2011,6166
AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10 (https://dejure.org/2011,6166)
AG Bonn, Entscheidung vom 08.02.2011 - 104 C 593/10 (https://dejure.org/2011,6166)
AG Bonn, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 104 C 593/10 (https://dejure.org/2011,6166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
    Persönlichkeitsrecht,Abstammung,Kenntnis,Auskinft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 2
    Persönlichkeitsrecht, Abstammung, Kenntnis, Auskunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt Anspruch auf Auskunftserteilung zur Ermittlung seines Erzeugers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht gibt Anspruch auf Auskunftserteilung zur Ermittlung seines Erzeugers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Neues zum Auskunftsanspruch: Telekom muss Auskunft geben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kind hat Auskunftsanspruch auf Telefonnummer des Vaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Telefongesellschaft muss Kind die Kontaktdaten des Vaters nennen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Vatersuche über Handynummer

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kind hat Anspruch auf Auskunft über Handynummer von unbekanntem Vater

  • rundschau-online.de (Pressebericht)

    Telekom muss Namen nennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telekommunikationsunternehmen muss Adresse eines Vaters herausgeben

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Telekom muss Fünfjährigem Auskunft über Vater geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekom muss vierjährigem Kind den Namen des Vaters nennen, wenn dieser nur seine Telefonnummer hinterlassen hat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Düsseldorf, 14.12.2004 - 54 C 5095/04

    Auskunftserteilung hinsichtlich einer Mobilfunknummer; Kenntnis der eigenen

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10
    Denn die Abwägung zwischen dem Interesse des Klägers, der seine Herkunft ermitteln und seine Unterhaltsansprüche durchsetzen will und dem Interesse des Erzeugers, sich seiner Verantwortung zu entziehen, rechtfertigt die Preisgabe der datenschutzrechtlich geschützten Angaben des vermeintlichen Vaters (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2004 - 54 C 5095/04, juris Rn. 5, NJW 2005, 1519).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10
    Das Persönlichkeitsrecht verleiht zwar keinen allgemeinen Anspruch auf Verschaffung von Kenntnissen über die eigene Abstammung, schützt aber vor der Vorenthaltung von erlangbaren Informationen (BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 - 1 BvL 17/87, BVerfGE 79, 256, juris Rn. 44).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus AG Bonn, 08.02.2011 - 104 C 593/10
    Denn das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst als Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfG, Urteil vom 13.02.2007 - 1 BvR 421/05, juris Rn. 59).
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