Rechtsprechung
| AG Duisburg, 16.04.2007 - 62 IK 391/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Wirtschaftliche Unvernunft liegt vor, wenn Schuldner hohe Beträge an einzelne Gläubiger zahlt, obwohl Zahlungsverpflichtungen insgesamt nicht erfüllt werden können
Zeitschriftenfundstellen
- NZI 2007, 473
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.03.2009 - IX ZB 141/08
Insolvenzrecht - Versagungsgrund der Verschwendung
Zwar wird vereinzelt eine durch § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO sanktionierte "Kapitalerhaltungspflicht" des Schuldners postuliert, die es ihm verbiete, im Stadium der Zahlungsunfähigkeit einzelne Gläubiger zu befriedigen (AG Hamburg ZInsO 2008, 51, 52; vgl. auch AG Duisburg NZI 2007, 473, 474).
