Rechtsprechung
| AG Eggenfelden, 10.02.2005 - 2 Cs 18 Js 19645/04 |
Volltextveröffentlichungen
- blutalkohol
, S. 193
Abkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Eine Sperrfristverkürzung gem. § 69 a VII StGB kann auch aufgrund einer in Österreich durchgeführten Nachschulung vorgenommen werden
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Keine grundsätzlichen Bedenken gegen Nachschulungskurse österreichischer Anbieter
Zeitschriftenfundstellen
- NZV 2005, 545
Wird zitiert von ...
- AG Eggenfelden, 18.11.2010 - 2 Cs 11 Js 8410/10
Entziehung der Fahrerlaubnis: Verkürzung der Sperrfrist für Österreicher nach …
Vor diesem Hintergrund bestehen - auch im Hinblick auf die zunehmende Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts - keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Verkürzung der deutschen Sperrfrist, wenn sich ein österreichischer Staatsangehöriger in seinem Heimatland einer Nachschulung durch einen örtlichen Anbieter unterzieht (vgl. bereits AG Eggenfelden, NZV 2005, 545; NSTZ-RR 2008, 77).
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