Rechtsprechung
   AG Eggenfelden, 10.02.2005 - 2 Cs 18 Js 19645/04   

Volltextveröffentlichungen

  • blutalkohol , S. 193

    Abkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Sperrfristverkürzung gem. § 69 a VII StGB kann auch aufgrund einer in Österreich durchgeführten Nachschulung vorgenommen werden

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine grundsätzlichen Bedenken gegen Nachschulungskurse österreichischer Anbieter

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 2005, 545



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Wird zitiert von ...  

  • AG Eggenfelden, 18.11.2010 - 2 Cs 11 Js 8410/10  

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Verkürzung der Sperrfrist für Österreicher nach

    Vor diesem Hintergrund bestehen - auch im Hinblick auf die zunehmende Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts - keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Verkürzung der deutschen Sperrfrist, wenn sich ein österreichischer Staatsangehöriger in seinem Heimatland einer Nachschulung durch einen örtlichen Anbieter unterzieht (vgl. bereits AG Eggenfelden, NZV 2005, 545; NSTZ-RR 2008, 77).
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