Rechtsprechung
   AG Essen, 28.04.2011 - 15 C 170/09   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Objektiv Falschvorträge als grob unseriöses Prozessgebaren einer Mietvertragspartei können Grund für fristlose Kündigung sein

Verfahrensgang

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