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   AG Frankfurt/Main, 04.04.2007 - 402 F 2260/06 SO   

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AG Frankfurt/Main, 04.04.2007 - 402 F 2260/06 SO (https://dejure.org/2007,37999)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.04.2007 - 402 F 2260/06 SO (https://dejure.org/2007,37999)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. April 2007 - 402 F 2260/06 SO (https://dejure.org/2007,37999)
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  • OLG Frankfurt, 11.05.2005 - 1 UF 94/03

    Elterliche Sorge: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge wegen

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.04.2007 - 402 F 2260/06
    In Abänderung des Beschlusses des OLG Frankfurt am Main vom 11.05.2005 (Az.: 1 UF 94/03) wird der Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge für die Kinder G und S G, beide geboren am 30.09.1992, übertragen.

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Abänderung einer durch das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11.05.2005 unter dem Aktenzeichen 1 UF 94/03 getroffenen Sorgerechtsregelung.

    Wegen der Einzelheiten des Beschlusses des OLG Frankfurt am Main vom 11.05.2005 und insbesondere wegen dessen Vorgeschichte wird auf Bl. 1081 - 1093 der beigezogenen Akte 402 F 2373/01 (1 UF 94/03) Bezug genommen.

    in Abänderung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11.05.2005 zum Aktenzeichen 1 UF 94/03 ihm die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder G und S G, beide geboren am 30.09.1992, einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu übertragen.

  • AG Frankfurt/Main, 18.02.2003 - 402 F 2373/01
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.04.2007 - 402 F 2260/06
    Der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Abteilung Höchst vom 18.2.2003 (Az.: 402 F 2373/01 SO) wird aufgehoben.

    Die gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 18.02.2003 (Az.: 402 F 2373/01) gerichtete Beschwerde der Kindesmutter hat das OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 11.05.2005 zurückgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten des Beschlusses des OLG Frankfurt am Main vom 11.05.2005 und insbesondere wegen dessen Vorgeschichte wird auf Bl. 1081 - 1093 der beigezogenen Akte 402 F 2373/01 (1 UF 94/03) Bezug genommen.

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