Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 25.08.2008 - 941 OWi 52/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Nr 9003 GKVerz, § 107 Abs 5 OWiG
Aktenversendungspauschale: Anfallen der Pauschale bei dem Einlegen von Bußgeldakten in das Gerichtsfach eines Rechtsanwalts bei der gemeinsamen Briefannahmestelle der Justizbehörden
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Kein Anspruch auf Aktenversendungspauschale, wenn Versendung nicht durch Post oder ähnliche Zusteller erfolgt und zu Portokosten führt
Wird zitiert von ... (3)
- AG Frankfurt/Main, 15.09.2008 - 944 OWi 24/08
Ordnungswidrigkeitsverfahren: Aktenversendungspauschale; Kosten- und …
Die Aktenversendungspauschale gemäß Nr. 9003 KV GKG fällt nicht an, wenn die Verwaltungsbehörde bei Gericht ein eigenes Postfach unterhält, welches täglich durch einen Kurierfahrer aufgesucht wird, und diesem dabei auch Akten zum Einlegen in das Gerichtsfach des Akteneinsicht beantragenden Rechtsanwalts vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08 (Anschluss an Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2008 - 941 OWi 52/08-).Da die Verwaltungsbehörde ohnehin täglich einen Kurierfahrer zur Leerung des eigenen Postfaches bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main einsetzt, ist ihr durch das Mitgeben der Akte zum Einlegen in das Gerichtsfach des Antragstellers kein zusätzlicher Aufwand entstanden, der mit der Versendungspauschale abzugelten wäre (so auch Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.08.2008, Az.: 941 OWi 52/08, veröffentlicht in Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen, www.rechtsprechung.hessen.de).
- OLG Düsseldorf, 04.11.2009 - 1 Ws 447/09 Daraus und aus dem "Wesen" (…OLG Köln aaO Rdnr. 11) einer Pauschale folgt, dass es auf die Entfernung (…hier "geschätzte 200 m Luftlinie", im Fall des BVerfG aaO rd. 65 km [Arnsberg - Marsberg]) zwischen der aktenführenden Stelle und dem Ort, an dem Akteneinsicht gewünscht wird, nicht ankommt und auch keine Rolle spielt, ob die Akten mit Dienstfahrzeugen der Justiz (…im Fall des BVerfG aaO) oder durch einen Fremddienstleister transportiert werden, und ob sie allein oder mit anderen Akten ("Sowiesokosten") an den Ort der Akteneinsicht versandt werden (streitig; vgl. LAG Schleswig-Holstein NJW 2007, 2510; AG Frankfurt am Main, 941 OWi 52/08 vom 25. August 2008, 944 OWi 24/08 vom 15. September 2008 und 946 OWi 19/08 vom 14. Oktober 2008 ).
- OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11
Aktenversendungspauschale; Begriff der "Versendung"
(vgl. AG Frankfurt Beschluss vom 25.08.2008 (941 OWi 52/08)).
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