Rechtsprechung
   AG Göttingen, 23.05.2007 - 74 IK 411/06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers: Voraussetzungen für die Feststellung von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Schuldners; Darlegungslast des Gläubiger für subjektive Tatbestandsvoraussetzungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers: Voraussetzungen für die Feststellung von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Schuldners; Darlegungslast des Gläubiger für subjektive Tatbestandsvoraussetzungen

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 290
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers bei letzter Korrespondenz 2 1/2 Jahre vor Insolvenzantrag

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Kurzfassungen/Presse

  • f-sb.de (Leitsatz)

    § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO
    Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers




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Wird zitiert von ...  

  • AG Hamburg, 27.08.2008 - 68g IK 295/03  
    Vorliegend spricht auch keine Vermutung für ein vorsätzliches oder wenigstens grob fahrlässiges Verhalten des Schuldners (so die Einschränkung durch das AG Göttingen, Beschluss vom 23.5.2007, ZVI 2007, 330).
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