Rechtsprechung
| AG Göttingen, 23.05.2007 - 74 IK 411/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers: Voraussetzungen für die Feststellung von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Schuldners; Darlegungslast des Gläubiger für subjektive Tatbestandsvoraussetzungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers: Voraussetzungen für die Feststellung von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Schuldners; Darlegungslast des Gläubiger für subjektive Tatbestandsvoraussetzungen
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
InsO § 290
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtangabe eines Gläubigers bei letzter Korrespondenz 2 1/2 Jahre vor Insolvenzantrag
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
Wird zitiert von ...
- AG Hamburg, 27.08.2008 - 68g IK 295/03 Vorliegend spricht auch keine Vermutung für ein vorsätzliches oder wenigstens grob fahrlässiges Verhalten des Schuldners (so die Einschränkung durch das AG Göttingen, Beschluss vom 23.5.2007, ZVI 2007, 330).
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