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   AG Göttingen, 23.03.2000 - 74 IN 22/00   

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AG Göttingen, 23.03.2000 - 74 IN 22/00 (https://dejure.org/2000,17590)
AG Göttingen, Entscheidung vom 23.03.2000 - 74 IN 22/00 (https://dejure.org/2000,17590)
AG Göttingen, Entscheidung vom 23. März 2000 - 74 IN 22/00 (https://dejure.org/2000,17590)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.12.1989 - 2 W 173/89

    Besorgnis der Befangenheit; Konkursverwalter; Sachverständiger; Prüfung der

    Auszug aus AG Göttingen, 23.03.2000 - 74 IN 22/00
    Abgelehnt werden kann nur ein Sachverständiger, der außerhalb des Insolvenzeröffnungsverfahrens tätig wird, so der mit der Prüfung der Schlußrechnung beauftragte Sachverständige (vgl. OLG Köln, ZIP 1990, 58 = EWiR 1991, 391; FK-InsO/Schmerbach, § 22 Rn. 43).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 240/05

    Geltendmachung der Befangenheit eines Sonderverwalters; Zulässigkeit der

    Nach überwiegender Auffassung sind die Vorschriften über die Ablehnung (einschließlich § 406 ZPO) dagegen für einen im Eröffnungsverfahren bestellten Gutachter oder für den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht anwendbar, der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO vom Insolvenzgericht zusätzlich als Sachverständiger beauftragt wird, mit der Aufgabe zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussicht für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners besteht (vgl. MünchKomm-InsO/Ganter, aaO Rn. 42; FK-InsO/Schmerbach, aaO § 4 Rn. 39b; § 22 Rn. 43; Uhlenbruck, aaO Rn. 14; AG Göttingen ZInsO 2000, 347; AG Frankfurt (Oder) ZInsO 2006, 107; für die Anwendbarkeit dagegen: Nerlich/Römermann/Becker, aaO; AG Köln InVO 1999, 141).
  • BGH, 25.01.2007 - IX ZB 241/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines

    Nach überwiegender Auffassung sind die Vorschriften über die Ablehnung (einschließlich § 406 ZPO) dagegen für einen im Eröffnungsverfahren bestellten Gutachter oder für den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht anwendbar, der gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO vom Insolvenzgericht zusätzlich als Sachverständiger beauftragt wird, mit der Aufgabe zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussicht für eine Fortführung des Unternehmens des Schuldners besteht (vgl. MünchKomm-InsO/Ganter, aaO Rn. 42; FK-InsO/Schmerbach, aaO § 4 Rn. 39b; § 22 Rn. 43; Uhlenbruck, aaO Rn. 14; AG Göttingen ZInsO 2000, 347; AG Frankfurt (Oder) ZInsO 2006, 107; für die Anwendbarkeit dagegen: Nerlich/Römermann/Becker, aaO; AG Köln InVO 1999, 141).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03

    Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen

    Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 20. Juni 2001 vor dem Amtsgericht Köln eröffneten Insolvenzverfahren (74 IN 22/00) über das Vermögen der Firma S Malerwerkstätten GmbH (nachfolgend: Schuldnerin).
  • LG München I, 20.07.2001 - 14 T 10316/01

    Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses des Insolvenzgerichts und

    Die Begründung der gegenteiligen Ansicht des Amtsgerichts Göttingen ( ZInsO 2000, 347 ) überzeugt nicht.
  • AG Göttingen, 26.05.2007 - 74 IN 180/07

    Abberufung; Ablehnung; Akteneinsicht; Akteneinsichtsrecht; Außenstand;

    Die Ablehnung ist daher unzulässig (AG Göttingen ZInsO 2000, 347; HambK-Rüther § 4 Rz. 14; HK-InsO/Kirchhoff § 4 Rz. 17; MünchKom-Ganter InsO, § 4 Rz. 43; Uhlenbruck InsO § 4 Rz. 14; Gräber NZI 2002, 345, 346; FK-InsO/Schmerbach § 22 Rz. 43; a. A. LG München I ZInsO 2001, 813, 815; MünchKom-InsO/Schmahl § 16 Rz. 47).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 W 51/02

    Adressat eines Rückgewährungsanspruchs aus einem Treuhandverhältnis

    Mit Beschluss vom 20.06.2000 (Amtsgericht Köln, AZ. 74 IN 22/00) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestimmt.
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