Rechtsprechung
   AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,15131
AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13 (https://dejure.org/2014,15131)
AG Hamburg, Entscheidung vom 24.06.2014 - 25b C 924/13 (https://dejure.org/2014,15131)
AG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 2014 - 25b C 924/13 (https://dejure.org/2014,15131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,15131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermieter einer Ferienwohnung haftet nicht für illegales Filesharing seines Mieters

  • aufrecht.de

    Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für Filesharing

  • kanzlei.biz

    Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für P2P-Verstöße

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für WLAN bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Störerhaftung bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung für WLAN in Hotels und Ferienwohnungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen haften nicht für ihre Gäste - Zwei Urteile zur Störerhaftung bei P2P-Urheberrechtsverletzungen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Filesharing in Hotels und Ferienwohnungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vermieter von Ferienwohnung haftet nicht für P2P-Urheberrechtsverletzungen seiner Mieter

  • wlan-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung für WLAN bei Vermietung von Ferienwohnungen

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Hotel haftet nicht für Filesharing seiner Gäste

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ermittlungskosten für Filesharing-Abmahnung nicht erstattungsfähig

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vermieter von Ferienwohnungen haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen von Gästen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfang der Störerhaftung weiter eingeschränkt

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Filesharing

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankfurt/Main, 28.06.2013 - 6 O 304/12

    Anspruch auf strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen einen Vermieter von

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Entgegen der Auffassung der klagenden Partei ergibt sich auch keine umfassendere Belehrungspflicht weil die Nutzungsüberlassung an die Mieter des Beklagten nicht nur zum Zweck der Email-Korrespondenz und zu geschäftlichen Zwecken eingeräumt wurde (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 28.06.2013 - 2.06 0 304/12).
  • LG Hamburg, 21.03.2014 - 310 S 7/13

    Urheberrechtsverletzung im Internet - Belehrungspflicht des Anschlussinhabers

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Überdies sind nach § 97a UrhG a.F. nur die für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen erstattungsfähig, worunter die geltend gemachten Überwachungskosten in Höhe von EUR 100, 00 bereits grundsätzlich nicht fallen (vgl LG HH, Urteil vom 30.01.2014 - 310 S 7/13).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 216/11

    Kinderhochstühle im Internet II

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 Rn. 19 Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 41 - Morpheus; BGH, Urteil vorn 16. Mai 2013 - 1ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 34 = WRP 2013, 1612 - Kinderhochstühle im Internet li, mwN).".
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 Rn. 19 Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 41 - Morpheus; BGH, Urteil vorn 16. Mai 2013 - 1ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 34 = WRP 2013, 1612 - Kinderhochstühle im Internet li, mwN).".
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen eine Verhinderung der Verletzungshandlung des Dritten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 Rn. 19 Sommer unseres Lebens; BGH, GRUR 2013, 511 Rn. 41 - Morpheus; BGH, Urteil vorn 16. Mai 2013 - 1ZR 216/11, GRUR 2013, 1229 Rn. 34 = WRP 2013, 1612 - Kinderhochstühle im Internet li, mwN).".
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Zu den Voraussetzungen der Störerhaftung hat der BGH in seinem Urteil vom 08.01.2014 (I ZR 169/12) ausgeführt "Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt.
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 18/11

    Alone in the Dark

    Auszug aus AG Hamburg, 24.06.2014 - 25b C 924/13
    Auch bei Vertretung der Ansicht, dass § 8 TMG (mangels unmittelbarer Anwendbarkeit) einer Inanspruchnahme als Störer nicht grundsätzlich entgegensteht (vgl. bspw. OLG Hamburg, Urteil vorn 21.11.2013 - 5 U 68110), so muss seine privilegierende Wertung den anzusetzenden Pflichtenmaßstab maßgeblich prägen, Auch der BGH integriert nunmehr die Vorgaben des TMG, als auch der E-Commerce-RL und der Rechtsprechung des EuGH in die Bewertung der Prüfungs- und Überwachungspflichten im Rahmen der Störerhaftung (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2012 - I ZR 18/11).
  • LG München I, 18.09.2014 - 7 O 14719/12

    Fragen zur Haftung beim Betrieb eines offenen W-LANs

    In diesem Sinne hat auch das Amtsgericht Hamburg die Haftung des Betreibers eines Hotels (Urteil vom 10.06.2014, Az. 25b C 431/13) als auch des Vermieters einer Ferienwohnung (Urteil vom 24.06.2014, Az.. 25b C 924/13) für Rechtsverletzungen von Gästen über den WLAN-Anschluss des Hotels bzw. der Ferienwohnung abgelehnt, weil eine Verantwortlichkeit durch die Erfüllung der Voraussetzungen von § 8 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 TMG ausgeschlossen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht