Rechtsprechung
AG Hamburg-Blankenese, 06.06.2012 - 531 C 49/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Anspruch Trittschalldämmung bei grundlegend saniertem Altbau
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieter kann von Einhaltung des normalen Lärmschutzes ausgehen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei Sanierung an den Schallschutz denken!
- haufe.de (Kurzinformation)
Bei Sanierung gelten aktuelle Schallschutzwerte
- haufe.de (Kurzinformation)
Bei Sanierung gelten aktuelle Schallschutzwerte
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sanierung eines Altbaus führt zu gesteigerten Anforderungen an den Trittschallschutz - Vermieter kann sich nicht auf unverhältnismäßig hohe Mängelbeseitigungskosten berufen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Lärmschutz muss bei baulichen Änderungen aktuellen Vorschriften entsprechen! (IMR 2013, 13)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.2004 - VIII ZR 355/03
Trittschallschutz in Altbau-Mietwohnung
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 06.06.2012 - 531 C 49/11
Konkret hat der BGH für die Aufstockung eines Hauses zum Trittschallschutz entschieden, dass der Mieter des vormals obersten Geschosses den aktuellen normalen Trittschallschutz beanspruchen könne, nicht jedoch erhöhten Trittschallschutz (vgl. BGH ZMR 2005, 108). - BGH, 17.06.2009 - VIII ZR 131/08
Ungenügender Trittschallschutz in einer Wohnung als Mietmangel; Vorliegen eines …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 06.06.2012 - 531 C 49/11
Auf der selben Linie liegt die Entscheidung BGH ZMR 2009, 836, auch wenn es dort um die schalltechnische Verschlechterung durch Austausch des Bodenbelags in der Oberwohnung ging. - OLG Naumburg, 13.10.2009 - 9 U 45/09
Rechte des Mieters von Arbeitsräumen bei übermäßiger Aufheizung aufgrund einer …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 06.06.2012 - 531 C 49/11
Dies sieht das Mietrecht aber so nicht vor (vgl. auch OLG Naumburg NZBau 2011, 104 = NZM 2011, 35). - BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 85/09
Wohnraummiete: Zu den Voraussetzungen einer Mietminderung bei Problemen mit dem …
Auszug aus AG Hamburg-Blankenese, 06.06.2012 - 531 C 49/11
Ausdrücklich bestätigt hat der BGH (ZMR 2010, 942) dass ohne eine dahingehende vertragliche Regelung ein Wohnraummieter keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten zur Zeit er Modernisierung geltenden DIN-Normen erhöhten Schallschutz hat.