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   AG Köln, 24.09.2012 - 114 C 22/12   

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https://dejure.org/2012,48205
AG Köln, 24.09.2012 - 114 C 22/12 (https://dejure.org/2012,48205)
AG Köln, Entscheidung vom 24.09.2012 - 114 C 22/12 (https://dejure.org/2012,48205)
AG Köln, Entscheidung vom 24. September 2012 - 114 C 22/12 (https://dejure.org/2012,48205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Luftbeförderungsunternehmens nach Kündigung des Lufttransportvertrages durch den Kunden im Hinblick auf böswillige Unterlassung des Abschlusses eines Ersatzvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rückerstattungsanspruch bei Flugstornierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Englischsprachige Tarifbedingungen im Luftbeförderungsvertrag?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines Luftbeförderungsunternehmens nach Kündigung des Lufttransportvertrages durch den Kunden

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Airlines müssen auch nicht-flexible Billigtickets erstatten, wenn der Passagier nicht fliegt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei deutscher Verhandlungs- und Vertragssprache werden englischsprachige Tarifbedingungen nicht wirksam in den Luftbeförderungsvertrag einbezogen - Einbeziehung setzt nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB Verständlichkeit für Durchschnittskunden voraus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72

    Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus AG Köln, 24.09.2012 - 114 C 22/12
    Zwischen den Parteien bestand ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB in Form eines Luftbeförderungsvertrages (zur rechtlichen Einordnung als Werkvertrag s. BGH, NJW 1974, 852) mit einer vereinbarten Vergütung von 538, 61 EUR.
  • LG Berlin, 09.05.2014 - 15 O 44/13

    Whatsapp muss deutsche AGB bereitstellen

    Das ist nicht gewährleistet, wenn Verbraucher in Deutschland, die von dem Anbieter im Übrigen in deutscher Sprache angesprochen werden und von denen - wie hier - nicht überwiegend erwartet werden kann, dass sie AGB in englischer (Rechts-) Sprache ohne Weiteres verstehen, die AGB nur in englischer Sprache aufrufen können (vergleiche AG Köln - 114 C 22/12 -, Urteil vom 24.- September 2012).
  • LG Berlin, 09.05.2013 - 5 O 44/13

    Zur Notwendigkeit deutscher AGB auf deutschsprachiger Webseite

    Das ist nicht gewährleistet, wenn Verbraucher in Deutschland, die von dem Anbieter im Übrigen in deutscher Sprache angesprochen werden und von denen - wie hier - nicht überwiegend erwartet werden kann, dass sie AGB in englischer (Rechts-) Sprache ohne Weiteres verstehen, die AGB nur in englischer Sprache aufrufen können (vergleiche AG Köln - 114 C 22/12 -, Urteil vom 24.- September 2012).
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