Rechtsprechung
AG Köln, 24.09.2012 - 114 C 22/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Luftbeförderungsunternehmens nach Kündigung des Lufttransportvertrages durch den Kunden im Hinblick auf böswillige Unterlassung des Abschlusses eines Ersatzvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Rückerstattungsanspruch bei Flugstornierung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Englischsprachige Tarifbedingungen im Luftbeförderungsvertrag?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütungsanspruch eines Luftbeförderungsunternehmens nach Kündigung des Lufttransportvertrages durch den Kunden
- bblaw.com (Kurzinformation)
Airlines müssen auch nicht-flexible Billigtickets erstatten, wenn der Passagier nicht fliegt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei deutscher Verhandlungs- und Vertragssprache werden englischsprachige Tarifbedingungen nicht wirksam in den Luftbeförderungsvertrag einbezogen - Einbeziehung setzt nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB Verständlichkeit für Durchschnittskunden voraus
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.1973 - IV ZR 158/72
Stillschweigendes Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages
Auszug aus AG Köln, 24.09.2012 - 114 C 22/12
Zwischen den Parteien bestand ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB in Form eines Luftbeförderungsvertrages (zur rechtlichen Einordnung als Werkvertrag s. BGH, NJW 1974, 852) mit einer vereinbarten Vergütung von 538, 61 EUR.
- LG Berlin, 09.05.2014 - 15 O 44/13
Whatsapp muss deutsche AGB bereitstellen
Das ist nicht gewährleistet, wenn Verbraucher in Deutschland, die von dem Anbieter im Übrigen in deutscher Sprache angesprochen werden und von denen - wie hier - nicht überwiegend erwartet werden kann, dass sie AGB in englischer (Rechts-) Sprache ohne Weiteres verstehen, die AGB nur in englischer Sprache aufrufen können (vergleiche AG Köln - 114 C 22/12 -, Urteil vom 24.- September 2012). - LG Berlin, 09.05.2013 - 5 O 44/13
Zur Notwendigkeit deutscher AGB auf deutschsprachiger Webseite
Das ist nicht gewährleistet, wenn Verbraucher in Deutschland, die von dem Anbieter im Übrigen in deutscher Sprache angesprochen werden und von denen - wie hier - nicht überwiegend erwartet werden kann, dass sie AGB in englischer (Rechts-) Sprache ohne Weiteres verstehen, die AGB nur in englischer Sprache aufrufen können (vergleiche AG Köln - 114 C 22/12 -, Urteil vom 24.- September 2012).