Rechtsprechung
   AG Karlsruhe-Durlach, 17.03.1988 - 2 C 399/87   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1989, 74
  • FamRZ 1989, 315



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Schleswig, 03.09.2003 - 12 UF 11/03  

    Unterhalt: Rückwirkende Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gemäß §

    Auch wenn die Gesetzesfassung missglückt ist, wird der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass die Kindesmutter nach § 1615 l BGB ein Jahr lang ohne die verzugsbegründenden Voraussetzungen nach § 1613 Abs. 1 BGB Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB geltend machen kann (ebenso Brüggemann, FamRZ 1971, 145, 147; ähnlich Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, FamRZ 1989, 315, 316).
  • OLG Köln, 17.04.2012 - 4 UF 277/11  
    Auch wenn die Gesetzesfassung missglückt ist, wird der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass die Kindesmutter nach § 1615 l BGB ein Jahr lang ohne die verzugsbegründenden Voraussetzungen nach § 1613 Abs. 1 BGB Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB nachträglich geltend machen kann (ebenso Staudinger/Engler, BGB, Bearbeitung 2000, § 1615 e Rn. 28; Brüggemann, FamRZ 1971, 145, 147; ähnlich Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, FamRZ 1989, 315, 316).
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