Rechtsprechung
   AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09   

Kurzfassungen/Presse

  • ZIP-online.de (Leitsatz)

    Verfassungswidrigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Zahlung des Insolvenzschuldners unter dem Druck der Zwangsvollstreckung

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungswidrigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer unter dem Druck der Zwangsvollstreckung erbrachten Zahlung des Insolvenzschuldners

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2010, 1145 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10  
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Ker-pen vom 23.03.2010 - Az.: 104 C 419/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 764, 30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2008 zu zahlen.

    Er beantragt, den Beklagten unter Aufhebung des am 23.03.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Kerpen, Az. 104 C 419/2009 zu verurteilen, an ihn 764, 30 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2008 zu zahlen.

    Das Amtsgericht (im LS veröffentlicht in ZIP 2010, 1145) hat zwar zutreffend erkannt, dass ausreichender Sachvortrag für eine positive Kenntnis des Beklagten von der finanziellen Schieflage der Insolvenzschuldnerin fehlt und somit eine Insolvenzanfechtung ausscheiden muss, soweit sie subjektive Tatbestandsmerkmale voraussetzt.

    Sie würde diesem vielmehr bei einer (entgegen S. 17 der angegriffenen Entscheidung) nach der sogleich zu erörternden Gesetzgebungsgeschichte dann gegebenen planwidrigen Regelungslücke mit den Mitteln der juristischen Methodenlehre überhaupt erst zur Durchsetzung verhelfen (gegen die Annahme eines Verfassungsverstoßes auch Marotzke , ZInsO 2006, 190; Eckhardt , EWiR 2006, 215 f. und speziell in Kritik zur angegriffenen Entscheidung auch Rendels/Frölich , EWiR 2010, 369).

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