Rechtsprechung
   AG Kerpen, 24.03.2009 - 22 C 20/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Sperrung der Wasserversorgung, wenn sich der Kunde mit der Zahlung seiner Stromrechnungen im Verzug befindet

Zeitschriftenfundstellen

  • ZMR 2009, 539



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Celle, 01.11.2012 - 13 U 241/11  

    Einstellung der Versorgung wegen Zahlungsrückständen aus anderen

    Diese Voraussetzungen werden von der ganz überwiegenden Rechtsprechung und Literatur im Fall der Einstellung der Versorgung wegen Rückständen aus anderen Versorgungssparten jedenfalls dann bejaht, wenn - wie unstreitig vorliegend der Fall - die Versorgung zwischen denselben Parteien erfolgt, über denselben Hausanschluss, im selben Lebensbereich und zu demselben Zweck, nämlich der Versorgung ein- und derselben Wohnung des Versorgungsnehmers (vgl. z. B. OLG Celle, Urteil vom 12. Mai 2010 - 8 U 206/09, juris Rn. 36; LG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2007 - 4 O 623/07, juris Rn. 24; LG Saarbrücken, Urteil vom 2. August 2002 - 13 AS 19/02, juris Rn. 10; LG Magdeburg, Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 S 250/96, juris Rn. 8; Schütte/Horstkotte, a. a. O., § 33 AVBWasserV Rn. 80 f.; anderer Ansicht dagegen: AG Kerpen, Urteil vom 24. März 2009 - 22 C 20/08, juris Rn. 27; AG Lübeck, Urteil vom 6. November 2006 - 22 C 2737/06, juris Rn. 29; Sanders, RdE 1981, 146, 149; Herrmann in Herrmann/Recknagel/ Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, Stand 1984, § 33 AVBV Rn. 28).
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