Rechtsprechung
   AG Kiel, 21.10.2008 - 119 C 432/08   

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nacke-leffler.de (Kurzinformation)

    Anfechtungsproblematik nach § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n.F.

  • nacke-leffler.de (Kurzinformation)

    § 28e Absatz 1 Satz 2 SGB IV
    Zahlungen auf Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag bleiben in der Insolvenz anfechtbar




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Wird zitiert von ... (3)  

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.04.2009 - 6 C 70/09  

    Insolvenzanfechtung: Anspruch gegen die Krankenkasse auf Rückzahlung geleisteter

    Die andere Ansicht hält die Anfechtung trotz der Neuregelung mit unterschiedlicher Begründung weiterhin für möglich (AG Schwerin, ZIP 2008, 1543; AG Kiel, 119 C 432/08; AG Potsdam v. 28.10.2008, 29 C 222/08; Bräuer, ZInsO 2008, 169ff.; von der Heydt, ZIP 2008, 178ff.).

    Die eingeführte sozialrechtliche Fiktion ist nicht geeignet, insolvenzrechtlich eine andere Bewertung der Zahlung des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsträger herbeizuführen als sie vor Inkrafttreten der Fiktion in ständiger Rechtsprechung gegeben war (AG Kiel, 119 C 432/08).

  • AG Düsseldorf, 10.12.2008 - 35 C 11722/08  
    Insbesondere verbleibt entgegen der Ansicht der Beklagten der Arbeitgeber der Schuldner, vgl. § 28 e Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Im Übrigen kann auch auf die ausführlichen und überzeugenden Erörterungen in den Urteilen des AG Kiel (119 C 432/08) und AG Potsdam vom 28.10.08 (29 C 222/08) - beide Entscheidungen sind den Parteien bekannt - Bezug genommen werden.
  • LG Düsseldorf, 30.10.2009 - 20 S 90/09  
    Nach objektiven Maßstäben und unbeschadet dieser Fiktion leiste der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung aus seinem Vermögen (AG Kiel, Urteil vom 26.09.2008, Az.: 119 C 432/08).
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