Rechtsprechung
| AG Lübeck, 08.06.2011 - 61 Ds 746 Js 13196/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§ 223 Abs. 1 StGB
- beck-blog
"Was haben Sie mir da hingeschmiert? Wir wissen doch beide, wonach das riecht."
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrechtsblogger.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Bespritzen mit Sperma erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung gem. § 223 StGB
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bespritzen mit Sperma begründet Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Schlafstörungen und Krampfanfälle als Tatfolgen begründen Strafbarkeit
