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   AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03   

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https://dejure.org/2004,25937
AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 (https://dejure.org/2004,25937)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 (https://dejure.org/2004,25937)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 09. März 2004 - 13 Cs 343/03 (https://dejure.org/2004,25937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 222, 13 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Tötung durch Förderung des Verhaltens einer psychisch kranken Mutter hinsichtlich der Tötung ihres Kindes; Unterlassene Hilfe bei der Erziehung des Kindes einer psychisch kranken Mutter; Fahrlässige Tötung eines Menschen durch nicht angeordnete Inobhutnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 28.05.1998 - 1 Ws 78/98

    Körperverletzung mit Todesfolge ; Misshandlung von Schutzbefohlenen; Fahrlässige

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03
    Es kann dahin stehen, ob man diese wie das OLG Oldenburg (Strafverteidiger 1997, 133,) als Schutzpflicht aus den Bestimmungen des § 1 KJHG entnimmt oder sie wie Bringewat (Strafverteidiger 1997, 135 ff) und das OLG Stuttgart (NJW 1998, 3131) aus einer tatsächlichen Schutzübernahme aus der eigenen amtlichen Aufgabenerfüllung herleitet.
  • OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96

    Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten

    Auszug aus AG Mönchengladbach, 09.03.2004 - 13 Cs 343/03
    Es kann dahin stehen, ob man diese wie das OLG Oldenburg (Strafverteidiger 1997, 133,) als Schutzpflicht aus den Bestimmungen des § 1 KJHG entnimmt oder sie wie Bringewat (Strafverteidiger 1997, 135 ff) und das OLG Stuttgart (NJW 1998, 3131) aus einer tatsächlichen Schutzübernahme aus der eigenen amtlichen Aufgabenerfüllung herleitet.
  • AG Medebach, 04.05.2017 - 6 Ds 213/16

    Tod eines Kindes in Winterberg: Anklage gegen Jugendamts-Mitarbeiterin

    Nach einer in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung haben die Mitarbeiter von kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe als Beschützergaranten kraft Pflichtenübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mit betreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Misshandlungen durch die Mutter oder durch einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen (OLG Stuttgart NJW 1998, 3131, AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128;a.A. LG Osnabrück NStZ 1996, 437).

    Bei der gegenteiligen Rechtsauffassung der Verteidigung handelt es sich um eine von der Rechtsprechung und der überwiegenden Literatur (vgl. OLG Stuttgart NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg StV 1997, 133; OLG Düsseldorf NStZ 2001, 199ff; LG Stuttgart Urteil vom 17.0.1999 KLS 114 Js 26273/96; AG Mönchengladbach 13 Cs 343/03 BeckRS 2004, 17128) nicht akzeptierte Mindermeinung.

  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Obwohl Gericht und Jugendamt in einem (rechtlichen) Kooperationsverhältnis stehen und bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung - aufgrund ihres Wächteramtes - in strafrechtlicher Hinsicht eine Verantwortungsgemeinschaft bilden (vgl. hierzu AG Medebach, Urteil vom 04.05.2017 - 6 Ds 411 Js 274/16-2013/16 NZFam 2017, 703; vgl. zur Garantenstellung auch: AG Mönchengladbach, Urteil vom 09.03.2004 - 13 Cs 343/03, BeckRS 2004, 17128; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 Ws 78-98, NJW 1998, 3131; OLG Oldenburg, Urteil vom 02.09.1996 - Ss 249/96 -, NStZ 1997, 238), sah der zuständige ASD-Mitarbeiter keinerlei Veranlassung, sich mit dem Gericht abzustimmen.
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