Rechtsprechung
   AG Mannheim, 15.12.2006 - 1 C 463/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Massenabmahnungen

    Muss eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden, denen der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, ist eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, als der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen Musterbrief fertigt.

  • damm-legal.de

    Bei Massenabmahnung kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten

  • JurPC

    Kostenerstattung bei Serienabmahnungen im Zusammenhang mit P2P-Tauschbörsen

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Kurzfassungen/Presse (6)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei Serienabmahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Kostenersatz bei massenhaften Abmahnungen von P2P-Nutzern

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  • heise.de (Pressebericht, 24.01.2007)

    Gericht attestiert Logistep-Massenabmahnern Gebührenschinderei [Update]

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Müssen Abmahnkosten bei "Massenabmahnungen" erstattet werden?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Ersatz der Anwaltskosten bei Vielzahl von Abmahnungen in gleich gelagerten Fällen

Besprechungen u.ä. (2)

  • internetrecht-infos.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung

  • anwaltzentrale.de (Kurzanmerkung)

    Müssen Abmahnkosten bei "Massenabmahnungen" erstattet werden?

Zeitschriftenfundstellen

  • ZUM 2007, 585



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Wird zitiert von ...  

  • AG Mannheim, 21.05.2008 - 9 C 142/08  

    Zuständigkeitsbestimmung: negative Feststellungsklage eines Verletzers gegen eine

    Das von der Klägerin zitierte und in ihrem Sinne entschiedene, aber eine gänzlich anders gelagerte Fallkonstellation betreffende Verfahren 1 C 463/06 des Amtsgerichts Mannheim, das wohl ausschlaggebend für die Wahl des Klageortes gewesen sein dürfte, genügt dafür jedenfalls nicht.
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