Rechtsprechung
| AG Meldorf, 27.10.2011 - 81 C 1215/11 |
Volltextveröffentlichungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Bei Zahlungsverzug hat Grundversorger kein Zutrittsrecht!
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch des Gasversorgers auf Gewährung eines Zutrittsrechts zwecks Unterbrechung der Gasversorgung bei fehlender Darlegung eines Zahlungsrückstands
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gasversorgung: Wohnungszutritt zum Absperren nur für Netzbetreiber! (IMR 2012, 207)
Zeitschriftenfundstellen
- IMR 2012, 207
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
Prozessführungsbefugnis für eine Klage auf Duldung der Unterbrechung der …
Nach der ablehnenden Ansicht des Landgerichts besteht für den Lieferanten weder ein eigenes Recht auf Zutritt noch kann er den Anspruch des Netzbetreibers auf Zutritt - abgesehen von der Möglichkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft - geltend machen (unklar AG Meldorf, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 81 C 1215/11, RdE 2012, 75 f.). - AG Bad Segeberg, 12.04.2012 - 17a C 161/11 Da ein Anspruch der Klägerin wegen Fehlens einer Sperrankündigung gemäß § 19 Abs. 3 GasGVV nicht gegeben ist, kann vorliegend dahinstehen, ob die Klägerin zur Begründung ihres Anspruches noch weitergehend hätte vortragen müssen und ob die Klägerin berechtigt ist, den Zutrittsanspruch des Netzbetreibers aus eigenem Recht geltend zu machen (s. hierzu AG Meldorf, Urt. v. 27.10.2011 - 81 C 1215/11, RdE 2012, 75 f.).
