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   AG Melsungen, 18.09.1992 - 4 X 24/92   

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https://dejure.org/1992,4452
AG Melsungen, 18.09.1992 - 4 X 24/92 (https://dejure.org/1992,4452)
AG Melsungen, Entscheidung vom 18.09.1992 - 4 X 24/92 (https://dejure.org/1992,4452)
AG Melsungen, Entscheidung vom 18. September 1992 - 4 X 24/92 (https://dejure.org/1992,4452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichteheliches Kind; Sorgerecht; Vormundschaft; Wohl des Kindes

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2059
  • FamRZ 1993, 108
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus AG Melsungen, 18.09.1992 - 4 X 24/92
    Auch dem nichtehelichen Vater ist nämlich diese verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition zuzuerkennen (BVerfG, NJW 1991, 1944 (1945) = FamRZ 1991, 913 (915): zumindest bejaht für den nichtehelichen Vater, der mit der Mutter zusammenlebt bzw. zusammengelebt hat).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus AG Melsungen, 18.09.1992 - 4 X 24/92
    Dies muß um so mehr gelten, wenn, wie vorliegend, räumlich und durch emotionale Bindungen des Kindes an den Vater darüber hinaus eine "soziale Familie" entstanden ist (so bereits BVerfG, NJW 1985, 423 (424) = FamRZ 1985, 39 (41) für die Pflegefamilie).
  • OLG Hamm, 05.03.2002 - 28 U 121/01

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter

    Es ist grundsätzlich anerkannt, daß ein Anwaltsvertrag auch Schutzwirkung zugunsten Dritter, namentlich für nahe Angehörige des Mandanten entfalten kann, wenn diese in den Schutzbereich von Nebenpflichten aus dem Vertrag einbezogen sind oder ihnen die vom Anwalt zu erbringende Hauptleistung ohne eigenes Forderungsrecht zugute kommen soll und insoweit ein Schutzbedürfnis besteht (vgl. Zugehör, Handbuch der Anwaltshaftung, Rdn. 1388 ff.; 1398 ff.; BGH NJW 1993, 2059; NJW 1991, 32, 33; NJW 1976, 1843).
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