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   AG Menden, 30.04.2009 - 10 F 323/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • AG Menden, 27.08.2009 - 10 F 43/07  
    Weiter hat das Gericht die Akten des Rechtsstreits 10 F 323/07 im Aktenstand bis zur Berufungseinlegung zu Informationszwecken beigezogen und verwertet.

    Frau M. erzielte - wie sich aus den beigezogenen Akten 10 F 323/07 ergibt - im Zeitraum November 2007 bis Oktober 2008 ein Nettoeinkommen von.

    Seine Gehaltsbescheinigungen - insbesondere zu Weihnachtsgeld und den bei Polizeibeamten nicht unüblichen Zulagen - legt er wie schon im Verfahren 10 F 323/07 nicht vor, sodass von diesem Einkommen zuallermindest auszugehen ist.

    Andererseits ist für die Antragsgegnerin ausweislich der Darlegungen des Antragstellers in 10 F 323/07 bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit allenfalls ein Einkommen von bereinigt rund 800,- EUR darstellbar.

  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 7 UF 122/09  

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 30.04.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (10 F 323/07) wird als unzulässig verworfen.
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