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   AG Oberhausen, 09.07.2010 - 36 C 1204/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • LG Duisburg, 11.03.2011 - 7 S 162/10  
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 09.07.2010 - 36 C 1204/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.623,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2009 sowie 489, 45 EUR zu zahlen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 09.07.2010, Az: 36 C 1204/10, aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, an sie 4.623,64 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.04.2009 sowie 489, 45 EUR nebst 5, 00 EUR vorgerichtlichen Mahnauslagen zu zahlen.

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