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   AG Offenbach, 26.06.2012 - 14 XVII 990/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Zur Zulässigkeit der Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen gem. § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB




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Wird zitiert von ...  

  • AG Offenbach, 26.10.2012 - 14 XVII 1205/12  

    Selbstmbestimmungungsrecht und Zwangsbehandlung im Betreeungsrecht

    Das Gericht hält an seiner vor Kurzem (im Beschluss vom 26.6.2012, 14 XVII 990/08, juris) ausführlich begründeten am Selbstbestimmungsprinzip ausgerichteten verfassungskonformen Auslegung des § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB auch nach Bekanntwerden der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (vom 20.6.2012, XII ZB 99/12 und XII 130/12) fest.

    Das Betreuungsgericht hält an seiner vor Kurzem (im Beschluss vom 26.6.2012, 14 XVII 990/08, juris) ausführlich begründeten Rechtsauffassung zur verfassungskonformen Auslegung von § 1906 Abs. 1 Ziff. 2 BGB auch nach Bekanntwerden der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (vom 20.6.2012, XII ZB 99/12 und XII 130/12) fest.

    Das Betreuungsgericht geht deshalb auch von einem eigenständigen Schutzbereich der Psyche (Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) aus (siehe Beschluss vom 26.6.2012, 14 XVII 990/08, juris).

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