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   AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96   

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 591



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 323/99  

    Aussetzung des Verfahrens bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von §§ 2, 3

    In dem erstgenannten Verfahren hat das Amtsgericht Plön durch Beschluß vom 13. Juni 1996 - 2 C 350/96 (NJW 1997, 591) dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob die §§ 2 und 3 des Stromeinspeisungsgesetzes (in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes vom 19. Juli 1994, BGBl. I S. 1618, 1622) mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sowie den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vereinbar ist, die an eine Sonderabgabe zu stellen sind.

    Gegen die Zulässigkeit der Vorlage des Amtsgerichts Plön vom 13. Juni 1996 (aaO) sind keine Bedenken ersichtlich.

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 337/97  

    Aussetzung des Verfahrens wegen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines

    Unter Hinweis hierauf, den die Verfassungsmäßigkeit der §§ 2 und 3 des Stromeinspeisungsgesetzes verneinenden Vorlagebeschluß des Amtsgerichts Plön vom 13. Juni 1996 - 2 C 350/96 (BVerfG 2 BvL 12/96) und die Verfassungsbeschwerde der S. AG gegen § 3 Abs. 2 des Stromeinspeisungsgesetzes (BVerfG 2 BvR 1901/96) beantragt die Beklagte, das vorliegende Revisionsverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die dort anhängigen Verfahren auszusetzen.
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