Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02 SO |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,23337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02 SO
- AG Saarbrücken, 01.07.2003 - 40 F 424/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1859
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit berechtigt den Staat, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten (BVerfG FamRZ 1982, 567 [569]).Dabei wird die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch den Entschluss der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben betriebenen Begabtenauslese vielleicht vermieden werden könnten (BVerfG FamRZ 1982, 567 [570]).
- OLG Hamburg, 28.08.2000 - 12 UF 111/00
Auszug aus AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02
Zunächst muss versucht werden, elterliches Versagen durch geeignete helfende und unterstützende Maßnahmen auszugleichen (OLG Hamburg FamRZ 2001, 1088 [1089]). - BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 2 und 3 und GG Art 103 durch Entzug der …
Auszug aus AG Saarbrücken, 10.01.2003 - 40 F 424/02
Da aber die verfassungsrechtliche Gewährung des Elternrechts in Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG in erster Linie dem Schutz des Kindes dient, weshalb das Kindeswohl grundsätzlich die oberste Richtschnur der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte ist (BVerfG FamRZ 2000, 1489), hat das Gericht eine Abwägung beider Rechtspositionen vorzunehmen.