Rechtsprechung
AG Starnberg, 01.03.2007 - 2 C 309/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Dialer-Parasit"
Die Formulierung "Dialer-Parasit" kann bei Verwendung gegenüber einem Anbieter von Dialerprogrammen von der allgemeinen Meinungsfreiheit oder der Wahrung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB analog gedeckt sein.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)