Rechtsprechung
| AG Wuppertal, 16.04.2012 - 145 IN 1070/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Fortführung des Insolvenzverfahrens trotz Erfüllung der Forderung des antragstellenden Gläubigers
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2012, 1090
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 25.09.2012 - 25 T 490/12 Hieraus folgt, dass der Antragsteller ggf. auch das Fortbestehen eines Eröffnungsgrundes glaubhaft machen muss (so auch LG Berlin, Az: 85 T 386/11; AG Köln, Az: 71 IN 57/11; AG Wuppertal, Az: 145 IN 1070/11).
Nach zutreffender Rechtsansicht, der sich auch die Kammer anschließt, hat das Gericht auch im Falle der Zahlung der Forderung und Glaubhaftmachung eines relevanten Vorantrages seine Ermittlungen davon abhängig zu machen, dass weiterhin die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Insolvenzantrags vorliegen (so auch: LG Berlin, NZI 2012, Seite 248; AG Wuppertal, ZIP 2012, Seite 1090; AG Wuppertal, ZIP 2012, Seite 1363; AG Köln, ZIP 2011, Seite 1379).
- AG Düsseldorf, 13.08.2012 - 502 IN 51/12 Hieraus folgt, dass der Antragsteller ggf. auch das Fortbestehen eines Eröffnungsgrundes glaubhaft machen muss (so auch LG Berlin, Az. 85 T 386/11; AG Köln, Az. 71 IN 57/11; AG Wuppertal, Az. 145 IN 1070/11).
- AG Wuppertal, 03.05.2012 - 145 IN 84/12 Das Gericht schließt sich insofern der zweiten Meinung an (vgl. auch schon AG Wuppertal, 145 IN 163/11, Beschluss vom 05.04.2012 und 145 IN 1070/11, Beschluss vom 16.04.2012, sowie Beschluss vom 03.05.2012, 145 IN 769/11).
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