Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP)

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  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 2 Abs 3 TVG, Art 9 Abs 3 GG, § 97 Abs 1 ArbGG, § 9 Nr 2 AÜG
    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen; Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) - Anzahl abgeschlossener Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche kein Indiz - Gebot des "Equal Pay" des § 9 Nr. 3 AÜG führt zu massivem Eigeninteresse der Arbeitgeber an Tarifabschluss

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tarifrecht: keine Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit ist nicht tariffähig

  • forum-institut.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeit & fehlende Tariffähigkeit: Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat dies?

  • berater-der-zeitarbeit.de (Pressebericht)

    Welche Gewerkschaft darf für Zeitarbeit verhandeln?

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Besprechungen u.ä. (3)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Die CGZP ist nicht tariffähig

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP) nicht tariffähig

  • dbb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tariffähigkeit christlicher Gewerkschaften

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des ArbG Berlin vom 01.04.2009, Az.: 35 BV 17008/08 (Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP))" von RA Dr. Michael Müntefering und RA Dr. Christian Mehrens, original erschienen in: BB 2009, 1497.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Tarifzuständigkeit und Tariffähigkeit im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung" von Prof. Dr. Martin Franzen, original erschienen in: BB 2009, 1472 - 1476.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2009, 1477
  • DB 2009, 1079
  • NZA 2009, 740



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Wird zitiert von ... (16)  

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09  

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auf die Beschwerde der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft V. - Bundesvereinigung (Beteiligte zu 1.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - die Anträge der V. und des DGB zurückgewiesen und auf den Antrag der S. festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - abzuändern soweit es ihren Antrag abgewiesen hat und festzustellen, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist;.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - abzuändern soweit es seinen Antrag abgewiesen hat und festzustellen, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist;.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - teilweise abzuändern und den Antrag der S. des Landes Berlin zurückzuweisen;.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11  

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

    Die Beklagte konnte bei Abschluss des Arbeitsvertrages vom 30.04.2009 auch schon deshalb nicht in die Wirksamkeit des Tarifvertrages vertrauen, weil zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsgericht Berlin (Beschluss vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hat.
  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 8 KR 205/12  
    vor dem Arbeitsgericht Berlin eingeleitet worden und mit Beschluss vom 1. April 2009 (Az. 35 BV 17008/08) habe dieses Arbeitsgericht die Tarifunfähigkeit der XY.
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  • SG Würzburg, 07.02.2012 - S 6 R 74/12  

    Rechtmäßigkeit der Beitragsnachforderung von Zeitarbeitsfirmen wegen

    Mit Beschluss vom 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 - hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist.

    Mit Beschluss vom 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 - hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist.

  • SG Karlsruhe, 03.04.2012 - S 10 R 1000/12  

    Sozialversicherung - Arbeitnehmerüberlassung - Beitragsnachforderung aufgrund von

    Mit Beschluss vom 01.04.2009 hat das Arbeitsgericht Berlin - 35 BV 17008/08 - festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

    Mit Beschluss vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 - hat das Arbeitsgericht Berlin festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist.

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 5 Sa 402/12  

    Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

    Angesichts der Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 - bereits festgestellt hatte, dass die CGZP nicht tariffähig sei, habe völlige Unsicherheit bestanden, ob und ggf. welcher und zu welchem Zeitpunkt zwischen der CGZP und AMP abgeschlossene Tarifvertrag wirksam abgeschlossen werden konnte.
  • SG Duisburg, 18.01.2012 - S 21 R 1564/11  

    Rentenversicherung

    Mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf Antrag von Ver.di und dem Land Berlin die vorinstanzlich durch das Arbeitsgericht Berlin (Beschluss v. 1.4.2009, 35 BV 17008/08) und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 7.12.2009, 23 TaBV 1016/09) festgestellte Tarifunfähigkeit der CGZP.
  • LAG Düsseldorf, 21.06.2012 - 13 Sa 319/12  

    Equal pay; Ausschlussfristen

    Die Beklagte konnte bei Abschluss des Arbeitsvertrages am 29.01.2010 zudem deshalb nicht auf die Wirksamkeit des Tarifvertrages vertrauen, weil zu diesem Zeitpunkt bereits das Arbeitsgericht Berlin mit Beschluss vom 01.04.2009 (- 35 BV 17008/08 - NZA 2009, 740) und nachgehend auch das LAG Berlin-Brandenburg am 07.12.2009 (- 23 TaBV 1016/09 - BB 2010, 1927) die Tariffähigkeit der CGZP verneint hatten.
  • ArbG Köln, 07.09.2011 - 20 Ca 4254/11  
    Die erste Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin, das die Rechtsauffassung vertritt, dass dieser Tarifvertrag unwirksam sei und damit keine Rechtsgrundlage für den Ausschluss des EqalPayAnspruchs des Arbeitnehmers sein könne, datiert vom 1.4.2009 und basiert auf der Entscheidung im Beschlussverfahren - 35 BV 17008/08 -.
  • SG Köln, 29.03.2012 - S 12 R 369/12  

    Rentenversicherung

    Mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10, juris) bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf Antrag von Ver.di und dem Land Berlin die vorinstanzlich durch das Arbeitsge-richt Berlin (Beschluss v. 1.4.2009, 35 BV 17008/08) und das Landesarbeitsgericht Ber-lin-Brandenburg (Beschluss v. 7.12.2009, 23 TaBV 1016/09) festgestellte Tarifunfähigkeit der CGZP.
  • ArbG Limburg, 19.11.2008 - 1 Ca 541/08  

    Verfahrensaussetzung - Tariffähigkeit der CGZP

  • SG Darmstadt, 10.05.2012 - S 8 KR 90/12  
  • SG Duisburg, 07.05.2012 - S 37 R 332/12  

    Rentenversicherung

  • VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09  

    Art 5 GG, § 40 VwGO, § 123 VwGO

  • SG Bayreuth, 10.04.2012 - S 16 R 6010/12  
  • SG Bayreuth, 30.04.2012 - S 16 R 6010/12  

    Rentenversicherung

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