Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 28.06.2011 - 8 Ca 3073/11   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Kündigungsschreiben eigenhändig und erkennbar mit seinem Namen unterzeichnen // Arbeitsgericht Berlin weist Klage einer 25-Jährigen ab

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