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   ArbG Düsseldorf, 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11  

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011, AZ: 4 Ca 8180/10, abzuändern und entsprechend der Schlussanträge zu entscheiden.

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11  
    Dies ergibt sich im Wege der Auslegung von Ziffer 14 des Arbeitsvertrages vom 29.4.2011 nach Wortlaut, Systematik, Interessenlage der Parteien sowie Sinn und Zweck (in diesem Sinne auch: LAG Düsseldorf 8.12.2011 - 11 Sa 852/11 - Rn. 45, juris; Arbeitsgericht Düsseldorf 6.6.2011 - 4 Ca 8180/10 - Rn. 42 ff., juris).

    Denn ansonsten hätte auch in diesem Fall eine explizite Regelung nahegelegen (in diesem Sinne auch: Arbeitsgericht Düsseldorf 6.6.2011 - 4 Ca 8180/10 - Rn. 44, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12  

    Equal-Pay; mehrgliedriger Tarifvertrag; Leiharbeitnehmer; Bezugnahmeklausel;

    Durch das genannte Urteil hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen und zur Begründung im Anschluss an das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2011, Az.: 4 Ca 8180/10 (Bl. 90 ff. d. A.) im Wesentlichen ausgeführt:.

    bb) Die in Bezug genommene Ausschlussfrist nach Ziff. 19.2 und 19.3 MTV umfasst auch Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages am 01.01.2010 entstanden sein mögen (ArbG Düsseldorf 06.06.2011 -4 Ca 8180/10-; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris).

mehr
  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11  

    Equal-pay-Ansprüche; Ausschlussfrist; Auslöse und Fahrtkosten; CGZP

    Hinsichtlich der Wirksamkeit der neuen mehrgliedrigen Tarifverträge zwischen dem AMP und den CGB Mitgliedsgewerkschaften werde auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011 (AZ: 4 Ca 8180/10) sowie auf die bestätigende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.12.2011 (AZ: 11 Sa 852/11) verwiesen.
  • ArbG Hagen, 21.02.2012 - 1 Ca 1698/11  
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.06.2011, 4 Ca 8180/10 hingewiesen hat, bedurfte es schon deshalb keiner Auseinandersetzung der erkennenden Kammer mit jener Entscheidung, da der dort zur Prüfung anstehende Arbeitsvertrag eine anderslautende Inbezugnahmeklausel aufwies, als der Arbeitsvertrag der hiesigen Streitparteien vom 24.02.2010.
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