Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 12.06.2008 - 6 BV 58/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Beschluss zur Errichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrates setzt Zustimmung absoluter Stimmenmehrheit der Arbeitnehmer voraus
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 12.06.2008 - 6 BV 58/08
- LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Düsseldorf, 16.10.2008 - 11 TaBV 105/08
Arbeitsrecht
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.06.2008 - 6 BV 58/08 - abgeändert:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 6 BV 58/08 - vom 12.06.2008 abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.
- ArbG Darmstadt, 06.08.2008 - 1 BV 5/08
Wahl eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats - Stimmenmehrheit - grober …
Zu Recht weist das Arbeitsgericht Düsseldorf (12. Juni 2008, 6 BV 58/08, zu ersehen aus Bl. 414ff. der Akte) daraufhin, dass ein Blick auf die weiteren Regelungen des BetrVG, wie z.B. in § 27 Absatz 2 Satz 2 oder § 36 BetrVG, ergibt, dass der Gesetzgeber in der Wahl seiner Formulierung in § 3 Abs. 3 BetrVG konsequent gehandelt und nicht lediglich vergessen hat, das Wort "abgegebene" Stimmen einzufügen.
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