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   ArbG Düsseldorf, 16.03.2010 - 5 BV 215/08   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2010 - 15 TaBV 46/10  

    DRK-Blutspendedienst West gGmbH als Tendenzunternehmen

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2010 - 5 BV 215/08 - abgeändert: Der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin stellt den Antrag, den am 16.03.2010 verkündeten Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 5 BV 215/08 - abzuändern und den Antrag des Antragstellers sowie der Beteiligten zu 3. und 5. abzuweisen.

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11  

    Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. März 2010 - 5 BV 215/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschlussformel wie folgt neu gefasst wird:.
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