Rechtsprechung
| ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98 |
Volltextveröffentlichungen
- sportgericht.de
EGVtr Art 48 Abs 1
Wird zitiert von ...
- ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98 Entscheidung in der Hauptsache durch ArbG Dortmund vom 19.05.1998 unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98.
Mit Schreiben vom 23.02.1998 erhob der Kläger auch weitgehend inhaltsgleich eine Klage, die unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98 beim Arbeitsgericht Dortmund anhängig ist.
Steht rechtskräftig fest, daß der Antragsgegner die Zustimmung zu erteilen hat, so wird diese nach § 894 ZPO fingiert (…zur Zulässigkeit vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 59 ff.) Damit wird die Hauptsache nämlich das Klageverfahren 6 Ca 1111/98 vorweggenommen.
