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   ArbG Dortmund, 19.05.1998 - 6 Ca 1111/98   

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Wird zitiert von ...  

  • ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98  
    Entscheidung in der Hauptsache durch ArbG Dortmund vom 19.05.1998 unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98.

    Mit Schreiben vom 23.02.1998 erhob der Kläger auch weitgehend inhaltsgleich eine Klage, die unter dem Aktenzeichen 6 Ca 1111/98 beim Arbeitsgericht Dortmund anhängig ist.

    Steht rechtskräftig fest, daß der Antragsgegner die Zustimmung zu erteilen hat, so wird diese nach § 894 ZPO fingiert (zur Zulässigkeit vgl. OLG Köln, NJW-RR 1997, S. 59 ff.) Damit wird die Hauptsache nämlich das Klageverfahren 6 Ca 1111/98 vorweggenommen.

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