Rechtsprechung
| ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Schlechtleistungen bei Zwischenprüfung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schlechte schulische Leistungen eines Auszubildenden stellen keinen zulässigen Grund für fristlose Kündigung dar - Kündigung des Ausbildungsvertrages darf keinerlei Bestrafungscharakter haben
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Auszubildender darf am Ende des zweiten Ausbildungsjahres nicht wegen schlechter Leistungen fristlos entlassen werden
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 2006, 642
- NZA-RR 2006, 246
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 18.04.2012 - 15 L 680/12 vgl. grundsätzlich zu den Anforderungen an eine fristlose Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis: ArbG Essen, Urteil vom 27. September 2005, 2 Ca 2427/05, juris.
