Rechtsprechung
   ArbG Essen, 27.09.2005 - 2 Ca 2427/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Schlechtleistungen bei Zwischenprüfung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlechte schulische Leistungen eines Auszubildenden stellen keinen zulässigen Grund für fristlose Kündigung dar - Kündigung des Ausbildungsvertrages darf keinerlei Bestrafungscharakter haben

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Auszubildender darf am Ende des zweiten Ausbildungsjahres nicht wegen schlechter Leistungen fristlos entlassen werden

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 2006, 642
  • NZA-RR 2006, 246



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Wird zitiert von ...  

  • VG Düsseldorf, 18.04.2012 - 15 L 680/12  
    vgl. grundsätzlich zu den Anforderungen an eine fristlose Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis: ArbG Essen, Urteil vom 27. September 2005, 2 Ca 2427/05, juris.
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