Rechtsprechung
   ArbG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1 TVG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, Art 6 Abs 1 S 1 EGRL 78/2000, § 14 Abs 1 S 2 Nr 4 TzBfG
    Zulässige tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Lufthansa-Piloten

  • RA Hensche
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Altersgrenze für Piloten

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung für Piloten entspricht dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dgadr.org , S. 22 (Rechtsprechungsübersicht)

    AGG

  • kanzlei-finkenzeller.de (Kurzinformation)

    Erste Klage wegen Altersdiskriminierung nach dem AGG


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 2.11.2006)

    "FTD": Erster Rechtsstreit seit Gelten von Gleichbehandlungsgesetz // Lufthansa-Piloten klagen gegen Diskriminierung wegen Alter

Besprechungen u.ä.

  • dgadr.org , S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters (RA Frank Jansen und Maike Wollmann; ZAD 1/2007, S. 12)

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Diskriminierung durch Altersgrenzen" von RA FAArbR Dr. Björn Gaul, FA ArbR und RAin Dr. Andrea Bonanni, FAin ArbR, original erschienen in: ArbRB 2008, 87 - 90.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Kommentar zum Urteil des ArbG Frankfurt am Main vom 14.03.2007, Az: 6 Ca 7405/06 (Traifvertragliche Altersgrenzenregelung für Piloten entspricht dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot)" von Konrad von Hoff, LL.M. (Chicago), original erschienen in: BB 2007, 1739 - 1740.

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 2007, 1736



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Wird zitiert von ... (22)  

  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 809/07  

    Zur Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2007, Az.: 6 Ca 7405/06, wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Klage durch am 14. März 2007 verkündetes Urteil, Az. 6 Ca 7405/06, abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2007, Az. 6 Ca 7405/06,.

    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. März 2007, 6 Ca 7405/06, sind gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 529 Abs. 1 und 3 ZPO.

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 557/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 254/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

mehr
  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 560/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 561/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 563/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 269/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 559/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 567/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 558/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

    Soweit vereinzelt angenommen wird, kollektiv-rechtliche Bestimmungen, die vor dem Inkrafttreten des AGG geschlossen wurden, seien wegen Fehlens von Übergangsregelungen hinsichtlich zuvor geschlossener Arbeitsverträge und kollektiv-rechtlicher Regelungen nicht an den Bestimmungen des AGG zu messen (so ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe), vermag sich das Berufungsgericht dem nicht anzuschließen.

    cc) Angesichts der Vereinbarkeit der streitbefangenen Regelungen in § 2 Abs. 1 Unterabsatz 3 Satz 1 und 2 TV VBL-Ablösung mit europäischem Recht, insbesondere wegen ihrer Rechtfertigung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 RL 2000/78/EG kam es nicht darauf an, ob die Tarifvertragsparteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des TV VBL-Ablösung am 04.12.2004 überhaupt die RL 2000/78/EG zu beachten hatten und sich das europäische Altersdiskriminierungsverbot nicht nur auf die Mitgliedstaaten beschränkt, sondern auch auf die Tarifvertragsparteien erstreckt (siehe dazu im Einzelnen BAG, Vorlagebeschluss vom 27.06.2006 - 3 AZR 352/05 (A), AP Nr. 6 zu § 1 b BetrAVG, zu III. der Gründe; ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06, BB 2007, 1736, 1737, zu 1. der Gründe).

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 304/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 564/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 572/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 562/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 570/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 565/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 566/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 571/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 568/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 995/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • LAG Köln, 31.08.2007 - 11 Sa 569/07  

    Anwendungsvoraussetzungen einer ablösenden ("verbessernden") tariflichen

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 112/08  

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

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