Rechtsprechung
   ArbG Gießen, 30.06.2006 - 4 Ca 624/05   

Kurzfassungen/Presse

  • ag-arbeitsrecht.de , S. 28 (Auszüge)

    Privatisierung Universitätskliniken, Rechtsnachfolge, Betriebsübergang




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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2842/09  

    Verfassungsbeschwerde betreffend die durch ein Gesetz angeordnete Überleitung

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn B ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Wolter & Kunze, Knesebeckstraße 76, 10623 Berlin - 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 696/07 -, b) das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1416/06 -, c) das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 624/05 -, mittelbar gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UK-Gesetz) vom 16. Juni 2005 (GVBl I S. 432) hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof, den Richter Schluckebier und die Richterin Baer am 15. Mai 2012 einstimmig beschlossen:.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2009 - 8 AZR 696/07 -, des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 2 Sa 1416/06 - und des Arbeitsgerichts Gießen vom 30. Juni 2006 - 4 Ca 624/05 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

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