Rechtsprechung
| ArbG Herford, 12.11.2009 - 3 Ga 26/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
1. Unterlassung von "Negativäußerungen" Abgrenzung Werteurteil / Tatsachenbehauptung "Abzock-Mafia" 2. Einer juristischen Person fehlt es an der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten ihres Geschäftsführers.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 253 ZPO
1. Unterlassung von "Negativäußerungen" Abgrenzung Werteurteil / Tatsachenbehauptung "Abzock-Mafia" 2. Einer juristischen Person fehlt es an der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten ihres Geschäftsführers.
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit bei Internetkritik an Arbeitgeber
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bezeichnung eines Unternehmens in Blog als "Abzocker" rechtmäßig
Wird zitiert von ...
- ArbG Bochum, 09.02.2012 - 3 Ca 1203/11
Ehrverletzende Behauptungen in sozialen Netzwerken - Bestimmtheit des …
Diese Frage darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung aus dem Erkenntnis- in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. Hamacher, Antragslexikon Arbeitsrecht, Unterlassung, S.175; BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - Juris; Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 12.11.2009 - 3 Ga 26/09 - Juris).Dieses haben sie bisher nicht getan (vgl. Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 12.11.2009 - 3 Ga 26/09 - Juris).
