Rechtsprechung
   ArbG Krefeld, 18.12.2008 - 1 Ca 2190/08   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Für Arbeitnehmer auf einer "Schattenliste" gilt der vollständige Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

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