Rechtsprechung
| ArbG Krefeld, 18.12.2008 - 1 Ca 2190/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
"Schattenliste" im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 KSchG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 Abs. 5 KSchG
"Schattenliste" im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 KSchG
Kurzfassungen/Presse
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Für Arbeitnehmer auf einer "Schattenliste" gilt der vollständige Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
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