Rechtsprechung
| ArbG Marburg, 26.09.2008 - 2 Ca 183/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 AGG, § 10 AGG, § 27 BAT
Altersdiskriminierung durch Lebensaltersstufen
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tarifverträge: Dürfen Altersunterschiede honorieren
- finanztip.de (Kurzinformation)
Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter angemessen und legitim
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter nicht immer als Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer anzusehen - Größere Erfahrung älterer Mitarbeiter soll honoriert werden
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Die unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern aufgrund des Lebensalters im BAT ist gerechtfertigt
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Diskriminierender Charakter von Lebensaltersstufen
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 26.09.2008 - 2 Ca 183/08
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08
- BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 481/09
- BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2008, 2709
- NZA-RR 2009, 165
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 22.04.2009 - 2 Sa 1689/08
Altersdiskriminierung - Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2008 - 2 Ca 183/08 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst.das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 26. September 2008 - 2 Ca 183/08 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass das beklagte Land verpflichtet ist, ihm Grundvergütung gemäß Vergütungsgruppe II a der Anlage 1 a zum BAT nach der Lebensaltersstufe "nach vollendetem 45. Lebensjahr" für die Monate August 2007 bis Dezember 2008 zu zahlen, hilfsweise das beklagte Land zu verurteilen, an ihn EUR 2.747,01 brutto zu zahlen.
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