Rechtsprechung
| ArbG Marburg, 28.07.2006 - 2 Ca 184/06 |
Volltextveröffentlichungen
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers bei gesetzlich angeordnetem Übergang eines Arbeitsverhältnisses vom Land zu einem privaten Arbeitgeber in Stufen - Erfordernis einheitlicher Betrachtung - Verstoß der Überleitung vom öffentlichen Dienst zum privaten Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers gegen wichtige verfassungsrechtlich gewährleitstete Rechtspositionen - Keine Frist für Ausübung des Widerspruchsrechts
Kurzfassungen/Presse (2)
- ag-arbeitsrecht.de
, S. 22 (Auszüge)
Betriebsübergang, Analogie, Privatisierung Universitätskliniken, arbeitsrechtliche Kompetenz des Landes, verfassungswidriger Ausschluss des Widerspruchsrechts
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Widerspruch eines Arbeitnehmers gegen Überleitung seines Arbeitsverhältnisses auf privaten Arbeitgeber führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis beim Land verbleibt
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 28.07.2006 - 2 Ca 184/06
- LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1409/06
- ArbG Marburg, 18.02.2008 - 2 Ca 184/06
- BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 694/07
- BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1940/09
Zeitschriftenfundstellen
- DB 2006, 1792
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 06.06.2007 - 2 Sa 1409/06
Überleitung des Arbeitsverhältnisses aufgrund gesetzlich angeordnetem …
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 28. Juli 2006 - 2 Ca 184/06 - abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 28. Juli 2006 - 2 Ca 184/06 - teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
