Rechtsprechung
   ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95   

Volltextveröffentlichungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Selbständigkeit - Scheinselbständigkeit

Besprechungen u.ä.

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 1997, 37



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98  

    Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe

    Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit - 2 Ca 4546/95 - (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.

    Es folgt auf elf Seiten die vollständige wörtliche Wiedergabe der Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils im Parallelrechtsstreit - 2 Ca 4546/95 - (4 Sa 860/96).

    Das Landesarbeitsgericht ist nicht den Gründen des erstinstanzlichen Urteils im Streitfall, sondern ist den Gründen des arbeitsgerichtlichen Urteils im Parallelverfahren (- 2 Ca 4546/95 -) gefolgt.

  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97  

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

    Die Beklagte habe im Parallelstreit (Anmerkung des Berufungsgerichts: Arbeitsgericht Nürnberg, 2 Ca 4546/95 = Landesarbeitsgericht Nürnberg 4 Sa 860/96) selbst vorgetragen, dass die Ausgabe neuer Informationen über Ablaufdaten etc. davon abhängig gemacht werde, dass die Vermittler der Beklagten die in ihrem Bestand befindlichen Anlistungsdaten bearbeitet zurückgegeben haben.

    Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit 2 Ca 4546/95 (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.

  • ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht