Rechtsprechung
| ArbG Stuttgart, 30.03.2011 - 28 Ca 7258/10 |
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Betriebsbedingte Kündigung ist nur bei Unmöglichkeit anderweitiger Beschäftigung gerechtfertigt
| ArbG Stuttgart, 30.03.2011 - 28 Ca 7258/10 |
Betriebsbedingte Kündigung ist nur bei Unmöglichkeit anderweitiger Beschäftigung gerechtfertigt