Rechtsprechung
| ArbG Würzburg, 28.07.2010 - 1 Ca 2108/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Arbeitnehmereigenschaft einer Integrationshelferin
- BAYERN | RECHT
§ 611 Abs 1 BGB
Arbeitnehmereigenschaft einer Integrationshelferin | Ein vom Träger der Schule vertraglich verpflichteter Schulbegleiter (Integrationshelfer) ist im Regelfalle Arbeitnehmer im materiellen Sinne. - Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Ein vom Träger der Schule vertraglich verpflichteter Schulbegleiter (Integrationshelfer) ist im Regelfall Arbeitnehmer im materiellen Sinne
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Der Integrationshelfer als Arbeitnehmer (Cathleen Rosendahl)
