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   ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08   

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ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08 (https://dejure.org/2008,22970)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08 (https://dejure.org/2008,22970)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 29. April 2008 - 58 Ga 6014/08 (https://dejure.org/2008,22970)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen durch Gewerkschaft; Verhältnismäßigkeit von Streiks im öffentlichen Nahverkehr; Verpflichtung zur Vorankündigung von Streikmaßnahmen im Straßenbahnverkehr; Verstoß gegen Ankündigungsfrist in Notdienstvereinbarung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Verdi darf ohne Vorlauffrist streiken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berlin: Spontane Streikmaßnahmen der BVG vorläufig zulässig - Bevölkerung kann sich aufgrund allgemeiner Bekanntheit auf Streiks vorbereiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Eine Streikmaßnahme kann angesichts der Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im einstweiligen Verfügungsverfahren aber nur dann untersagt werden, wenn sie eindeutig rechtswidrig ist und dies glaubhaft gemacht wird (LAG Sachsen vom 2.11.2007 - 7 SaGa 19/07 -, NZA 2008, S. 59 ff).

    Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes ist nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn (BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, S. 1055 m.w.N.; ebenso BVerfG vom 4.7.1995 - 1 BvF - BverfGE 92, S. 365; vgl. LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).

    Das Abwägungspostulat der Verhältnismäßigkeit erfordert stets eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional bzw. verhältnismäßig im engeren Sinn) eingesetzt worden ist (BAG vom 19.06.2007, aaO; LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO unter Hinweis auf BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 -, aaO).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Auch ein Arbeitgeberverband kann sich gegen rechtswidrige Streiks einer Gewerkschaft mit Unterlassungsansprüchen aus eigenem Recht zur Wehr setzen (BAG vom 24.4.2007 - 1 AZR 252/06 - NZA 2007, S. 987 ff m.w.N.).

    Ein Arbeitgeberverband wie die Klägerin zu 1) hat gegen eine Gewerkschaft nach § 1004 Abs. 1 BGB in Verb. mit § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG einen eigenen Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen gegen eines seiner Mitglieder (vgl. BAG vom 24.4.2007, aaO).

    Durch rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen wird das Recht der gegnerischen Koalition auf koalitionsmäßige Betätigung in unzulässiger Weise verletzt (BAG vom 24.4.2007, aaO; vom 26.4.1988 - 1 AZR 399/86 - aaO).

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes ist nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn (BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, S. 1055 m.w.N.; ebenso BVerfG vom 4.7.1995 - 1 BvF - BverfGE 92, S. 365; vgl. LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).

    Das Abwägungspostulat der Verhältnismäßigkeit erfordert stets eine Würdigung, ob ein Kampfmittel zur Erreichung eines rechtmäßigen Kampfziels geeignet und erforderlich und bezogen auf das Kampfziel angemessen (proportional bzw. verhältnismäßig im engeren Sinn) eingesetzt worden ist (BAG vom 19.06.2007, aaO; LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).

    Unverhältnismäßig ist ein Arbeitskampfmittel daher erst, wenn es sich auch unter Berücksichtigung dieses Zusammenhangs als unangemessene Beeinträchtigung gegenläufiger, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützter Rechtspositionen darstellt (LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO unter Hinweis auf BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 -, aaO).

  • BAG, 26.04.1988 - 1 AZR 399/86

    Gesetzlicher Anspruch der Tarifvertragsparteien gegen den jeweiligen sozialen

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Dementsprechend hat die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich privilegierte Rechtsstellung der Koalitionen Rechtsgutcharakter im Sinne von § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB (BAG vom 26.4.1988 - 1 AZR 399/86 - aaO, mwN).

    Durch rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen wird das Recht der gegnerischen Koalition auf koalitionsmäßige Betätigung in unzulässiger Weise verletzt (BAG vom 24.4.2007, aaO; vom 26.4.1988 - 1 AZR 399/86 - aaO).

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Namentlich das BAG hat in den Entscheidungen vom 21.6.1988 - 1 AZR 651/86 - AP Nr. 108 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; weitere BAG-Quellen in der Entscheidung des LAG Köln, aaO) eine Vorankündigung für Arbeitskampfmaßnahmen in Gestalt von Warnstreiks abgelehnt.

    Bereits die genannte Rechtsprechung des BAG (z.B. vom 21.6.1988, aaO) lässt Zweifel aufkommen, ob überhaupt Vorankündigungsfristen bei Streikmaßnahmen aus Rechtsgründen in Frage kommen (zu Ausnahmen im Bereich der Berührung der Interessen von Leib oder Leben Dritter sowie bei der "klassischen" Daseinsvorsorge s.u.).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Dabei sind die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen, das Gemeinwohl darf nicht offensichtlich verletzt werden (BAG vom GS 21.04.1971 - GS 1/68 - AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (BVerfG vom 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93 - 1 BvR 897/95 - BVerfGE 100, S. 271 ff).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Die Gewerkschaften haben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts angesichts der Bedeutung ihrer Tätigkeit für die gesamte Wirtschaft und ihres Einflusses auf weite Bereiche des öffentlichen Lebens bei all ihren Aktivitäten das gemeine Wohl berücksichtigen (BVerfG 18.12.1974 - 1 BvR 430/65 - BVerfGE 38, S. 281 ff, 307).
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Es schützt die Freiheit einer Koalition in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihrer koalitionsspezifischen Betätigung (BVerfG vom 10.9.2004 - 1 BvR 1191/03 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 167 zu B ll 1 der Gründe; BAG vom 19.9.2006 - 1 ABR 53/05 - AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 5 zu B IV 2 a der Gründe m.w.N.).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08
    Zentraler und angemessener Maßstab für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes ist nach der Rechtsprechung des BAG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im weiteren Sinn (BAG vom 19.06.2007 - 1 AZR 396/06 - NZA 2007, S. 1055 m.w.N.; ebenso BVerfG vom 4.7.1995 - 1 BvF - BverfGE 92, S. 365; vgl. LAG Sachsen vom 2.11.2007, aaO).
  • LAG Köln, 29.10.1998 - 10 Sa 14/98

    Verpflichtung einer Gewerkschaft zum Ersatz von durch Warnstreiks entstandenen

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BVerfG, 10.09.2004 - 1 BvR 1191/03

    Nichtannahmebeschluss Keine Verletzung von GG Art 9 Abs 3 durch

  • ArbG Berlin, 22.04.2013 - 59 Ga 5770/13

    Warnstreik der Gewerkschaft GEW - Entgeltordnung für Lehrkräfte - Friedenspflicht

    Abgesehen davon, dass eine solche bei Warnstreiks grundsätzlich nicht als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung angesehen wird (vgl. auch dazu BAG vom 21.06.1988 - 1 AZR 651/89 - aaO = juris Rn. 70 f.) , wäre auch die Zeitspanne vom Streikaufruf am Donnerstag, 18.04.2013, bis zum eigentlichen Streiktag Dienstag, 23.04.2013, selbst mit dem dazwischen liegenden Wochenende ohne weiteres ausreichend (vgl. ferner Arbeitsgericht Berlin vom 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08 - BB 2008, 1057 (Kurzwiedergabe), vollständig zitiert nach juris Rn. 41 ff., welches im Grundsatz die Beachtung einer gewissen Vorankündigungsfrist - etwa 24 Stunden - als geboten ansieht) .
  • ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17

    Zulässigkeit eines auf den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gerichteten

    Darüber hinaus hätte sich eine Kenntnisnahme der Antragstellerin jedenfalls aus den Lokalnachrichten vom 13.11.2017 ergeben können, dabei wäre auch die gegebene Zeitspanne ohne weiteres ausreichend (vgl. Arbeitsgericht Berlin vom 29.4.2008 - 58 Ga 6014/08, zit. nach juris, welche im Grundsatz die Beachtung einer gewissen Vorankündigungsfrist - etwa 24 Stunden - als geboten ansieht).
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