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   BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86   

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BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86 (https://dejure.org/1987,360)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1987 - 4 AZR 397/86 (https://dejure.org/1987,360)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1987 - 4 AZR 397/86 (https://dejure.org/1987,360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder - Eingruppierung - Unbestimmte Rechtsbegriffe - Angestellte im Erziehungsdienst - Geistig gefährdete Kinder - Seelisch gefährdete Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 171
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 19.

    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Wenn im Rahmen seiner Subsumtion das Landesarbeitsgericht im einzelnen näher ausführt, zu geringes Selbstvertrauen, Konzentrationsschwäche, Heranziehung zu häuslicher Arbeit, Lustlosigkeit, Motivationsschwäche, Rechthaberei, Übermüdung, Sprachschwierigkeiten, beengte Wohnverhältnisse, Verschlossenheit oder Konkurrenzsituationen könnten für sich allein die Erfüllung der heranzuziehenden tariflichen Bestimmungen noch nicht rechtfertigen, so hält sich diese Beurteilung sowohl innerhalb des zutreffenden Rechtsbegriffes als auch im Rahmen des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes, der deswegen vorliegend besonders groß und praktisch bedeutsam ist, weil einmal die tariflichen Tätigkeitsmerkmale sehr allgemein abgefaßt sind und darin außerdem wiederum auf unbestimmte Rechtsbegriffe des staatlichen Gesetzesrechts zurückgegriffen wird, was freilich ihre Justitiabilität nicht beeinträchtigt (vgl. das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 18.05.1983 - 4 AZR 539/80

    Erzieher - Berufskundlicher Sinn - Berufsbild des Gruppenerziehers - Betreuung

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Diesen Begriff verwenden, wie sich im einzelnen aus der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats ergibt, die Tarifvertragsparteien nicht als Fachbegriff der Pädagogik, sondern als spezifisch tariflichen Rechtsbegriff in fach- und berufsbezogener Weise, so daß von diesem Rechtsbegriff erfaßt wird, wer in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Kinderkrippen, Kinderhorten, Kindergärten, Vorklassen, Kindererholungsheimen, Schulinternaten, auch Kinderstationen von Kliniken, Kinderdörfern, auch entsprechenden Einrichtungen für behinderte Kinder, Kinder sozialpädagogisch und fürsorgerisch-bewahrend zu betreuen hat (vgl. die Urteile des Senats vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 15. Februar 1984 - 4 AZR 497/81 - AP Nr. 84 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/ Scheuring/Steingen/Wiese, BAT , VergO, Anm. 78 A III a).

    Auch dazu bezieht sich das Landesarbeitsgericht auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats, wonach die Tarifvertragsparteien hierbei vom Berufsbild und der heute typischen Tätigkeit des Gruppenerziehers ausgehen (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, aaO, Anm. 80).

    Demgemäß hat der Senat schon in seiner früheren, vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung näher ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien auch bei dem von ihnen mehrfach verwendeten Begriff des "Erziehers" nicht von dem entsprechenden Fachbegriff der Pädagogik ausgegangen sind (vgl. das Urteil des Senats vom 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975, alle auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Dieser Tarifauslegung ist im übrigen auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dieser Auslegung ist, wie das Landesarbeitsgericht weiter richtig erkannt hat, auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie zu einem vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Ergebnis führt (vgl. das Urteil des Senats vom 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Dennoch ist mit dem Landesarbeitsgericht aufgrund des tariflichen Gesamtzusammenhanges, der den Sinn und Zweck der Tarifnorm klarstellt und dem deswegen auch bei der Tarifauslegung derselbe Rang zukommt wie dem Tarifwortlaut (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), davon auszugehen, daß auch bei den "gefährdeten" und "schwer erziehbaren" Kindern und Jugendlichen die Gefährdung bzw. die Ursache der erschwerten Erziehbarkeit in ihrer Person körperlich, seelisch oder geistig bedingt sein muß.

    Demgemäß kommt das Landesarbeitsgericht unter Berücksichtigung des Tarifwortlautes, des tariflichen Gesamtzusammenhanges und des daraus erkennbaren Sinnes und Zweckes der Tarifnorm, d.h. unter Anwendung der anerkannten Auslegungsgrundsätze (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), zu dem zutreffenden Ergebnis, daß als "seelisch oder geistig gefährdete Kinder" im tariflichen Sinne nur solche Kinder anzusehen sind, bei denen hinsichtlich der Entwicklung ihrer Verstandeskraft (geistige Gefährdung) oder ihrer Bewußtseinsvorgänge (seelische Gefährdung), eine gegenwärtige und derart gewichtige Gefahr besteht, daß sich bei Fortentwicklung des eingetretenen Zustandes erhebliche Schädigungen des Kindeswohles absehen lassen, die ihrerseits die Rechtsfolgen von § 1666 BGB bzw. § 55 JWG auszulösen geeignet sind.

  • BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Dennoch bedarf dieser rechtliche Komplex keiner Würdigung durch das Revisionsgericht, da die Revision dazu ebenfalls keine Ausführungen gemacht hat (vgl. das Urteil des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 1955 - 2 AZR 27/53 - AP Nr. 2 zu § 554 ZPO ; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 45. Aufl., § 554 Anm. 2 und Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 19. Aufl., § 554 III A 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 640/85

    Bindung eines in Rechtsform der Aktiengesellschaft tätigen kommunalen

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen kann daher vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz sowie die weiteren Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und 5. November 1986 - 4 AZR 640/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Dasselbe gilt auch für die entsprechenden Begriffe des staatlichen Gesetzesrechts in § 1666 Abs. 1 BGB und § 55 JWG (vgl. BVerfGE 4, 52, 57 sowie Staudinger/Göppinger, aaO, § 1666, Rz 229), auf die die Tarifvertragsparteien Bezug genommen haben.
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86
    Diese Beurteilung des Landesarbeitsgerichts berücksichtigt zugleich den allgemeinen Funktionscharakter der Tätigkeit der Klägerin und entspricht damit auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

  • BAG, 15.02.1984 - 4 AZR 497/81

    Eingruppierung einer Erzieherin - Kinderpflegerin - Pflegerische Tätigkeiten -

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 386/82

    Tätigkeitsmerkmale: Fachschulingenieur - Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 811/87

    Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Damit entspricht die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts zugleich der Rechtsprechung des Senats bei vergleichbaren Fallgestaltungen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT 1975, 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht geht weiter zutreffend auch davon aus, daß dort von der Klägerin und ihren Kolleginnen "Gruppenarbeit" geleistet worden ist, wie sie heutiger pädagogischer Praxis entspricht, wobei die Tarifvertragsparteien vom Berufsbild und der typischen Tätigkeit des Gruppenerziehers ausgehen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und 18. Mai 1983 - 4 AZR 539/80 - AP Nr. 74 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, VergO, Anm. 80).

    Danach werden von diesem Rechtsbegriff solche Kinder (bzw. Jugendliche) erfaßt, bei denen hinsichtlich ihrer Entwicklung eine gegenwärtige und derart gewichtige Gefahr besteht, daß sich bei Fortentwicklung des eingetretenen Zustandes erhebliche Schädigungen des Kindeswohles (bzw. Wohles des Jugendlichen) absehen lassen, die die in den gesetzlichen Bestimmungen genannten Rechtsfolgen auszulösen geeignet sind (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Mit diesem Rechtsbegriff brauchte sich der Senat wegen der damaligen Fallgestaltung in seinem Urteil vom 1. April 1987 (4 AZR 397/86) noch nicht näher zu befassen.

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Sowohl bei dem sachlichen Grund als auch beim Rechtsmißbrauch handelt es sich jeweils um einen unbestimmten Rechtsbegriff, so daß die Anwendung dieser Rechtsbegriffe durch die Tatsacheninstanzen vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie vom jeweils zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, BAGE 46, 292, 305 = AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).

    Soweit der Kläger sein Klagebegehren auch noch auf eine Verletzung des dem Arbeitsvertragsrecht angehörenden Gleichbehandlungsgrundsatzes und einen Verstoß der Beklagten gegen den Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für die Angestellten des öffentlichen Dienstes vom 29. Oktober 1971 gestützt und das Landesarbeitsgericht hierzu Sachausführungen gemacht hat, ist darauf vom Revisionsgericht schon deswegen nicht mehr einzugehen, weil sich zu diesen selbständigen und jeweils eines besonderen Tatsachenvortrages bedürftigen Anspruchsgrundlagen die Revision nicht mehr äußert (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 1955 - 2 AZR 27/53 - AP Nr. 2 zu § 554 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 554 Anm. 2 sowie Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 554 III A 2 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

    Damit entspricht die Beurteilung der Vorinstanzen der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAGE 42, 29, 34 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie die weiteren Urteile des Senats vom 24. Oktober 1984 - 4 AZR 386/82 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT , 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP Nr. 90 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Gegenteiliges ist aus dem Tarifwerk nicht zu entnehmen, so daß auch vorliegend der allgemeine Grundsatz der Senatsrechtsprechung gilt: Verwenden die Tarifvertragsparteien in einem Tarifvertrag einen Begriff, der in der Rechtsterminologie eine bestimmte vorgegebene Bedeutung hat, dann ist davon auszugehen, daß sie ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. die Urteile des Senats vom 1. April 1987 - 4 AZR 397/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie BAGE 50, 147, 151 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie und 12. März 1986 - 4 AZR 547/84 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).

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