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   BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00   

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BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes - Eingruppierung Leiter einer Außenstelle eines Jugendamtes, der zugleich Sachbearbeiter eines Sachgebiets ist - Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Verfahrenspflegschaften gem. § 67 FGG -; Arbeitsvorgang; Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 352 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 4. September 1996 (- 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 der Gründe) für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten entschieden, daß die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anl. 1 a zum BAT/VKA gelten.

    Demgemäß muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muß (vgl. zB Senat 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Gerade wenn es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt, wovon die Revision ausgeht, mußte der Kläger jedenfalls dartun, daß und warum im Rahmen dieses Arbeitsvorgangs gerade bei Verfahrenspflegschaften das Merkmal der besonderen Schwierigkeit "in rechtserheblichem Ausmaß" vorliegen soll (vgl. Senat 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zB 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    1 a, 1 b der Anl. 1 a zum BAT/VKA - in der Regel nur bei einzelnen Arbeitsvorgängen festgestellt werden kann, eine mehrere Arbeitsvorgänge umfassende Betrachtung nur bei Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierende Anforderungen stellender Einzelaufgaben in Betracht kommt (Senat 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Das folgt aus § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT (vgl. zB Senat 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22, 23 VergGr. VI b Nr. 5).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    1 a daraus durch das Maß der geforderten Verantwortung in gewichtiger beträchtlicher Weise heraushebt (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93

    Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dieser Antrag kann auch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 - NJW 1994, 2095; BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv., zu III der Gründe).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens zur

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dieser Antrag kann auch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 - NJW 1994, 2095; BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv., zu III der Gründe).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. zB Senat 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (vgl. zB BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 11, zu II 5 c der Gründe).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

  • LAG Nürnberg, 22.05.2000 - 9 (8) Sa 619/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Amtsvormundschaft

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, wie etwa Spezialkenntnissen (vgl. etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - zu 1 f cc (1) der Gründe) .
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Der mit dem Widerklageantrag verfolgte Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158, 166; Senat 5. November 1981 - 6 AZR 577/79 -) und, soweit wie hier der Hauptsacheanspruch noch rechtshängig ist, noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (Wieczorek/Schütze/Heß ZPO 3. Aufl. § 717 Rn. 31; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 717 Rn. 13; vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27; BGH 29. Oktober 1980 - VIII ZR 148/79 - NJW 1981, 222) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich mit den nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27, zu 1 f cc (2) der Gründe).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

    (a) Die speziellen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a gehen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 38, ZTR 2002, 178).

    (aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA gelten (BAG 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - zu II 3 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217) und daran später festgehalten (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 42, ZTR 2002, 178).

    Es sei zu prüfen, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen entspreche oder überwiegend der Verwaltung zuzurechnen sei (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 41, ZTR 2002, 178).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit eines Amtspflegers für nicht eheliche Kinder gemäß § 1709 BGB aF schwerpunktmäßig als überwiegend der Verwaltung zuzurechnen angesehen (BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris; bestätigt durch BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00, juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2004 - 11 Sa 1357/04

    Eingruppierung in Spitzengruppe mit herausgehobenem Charakter

    (1.) Diesem genügen z. B. Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (z. B. BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178, 180).

    IV a Fallgruppe 1 b BAT (BAT) heraushebt, Tatsachen darlegen müssen, die einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. näher BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178; BAG 11.02.2004 - 4 AZR 684/02 - ZTR 2004, 527, 528 f.).

  • LAG Hamm, 05.06.2012 - 12 Sa 65/12

    Eingruppierungsfeststellungsklage betreffend die Beanspruchung einer höher

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, sodass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet wird (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.2009, 4 AZR 20/08, Beck-RS 2009, 67077; BAG, Urt. v. 01.08.2001, 4 AZR 298/00 NJZ 2001, 684, 688).

    Sie hätte konkret darlegen müssen, um welches Können es sich handelt und dabei ein Mehr im Vergleich zu den unter Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT/VKA fallenden Tätigkeiten vorliegt (vgl. BAG, Urt. v. 01.08.2001, 4 AZR 298/00, NJOZ 2001, S. 684, 689).

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 183/06

    Eingruppierung einer Rechtspflegerin

    Es hat die Rechtsprechung des Senats zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Schwierigkeit zunächst unter Heranziehung der Entscheidung des Senats vom 1. August 2001 (- 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178) - nicht: "8.8.2001" - zutreffend dargestellt.
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 1526/04

    Eingruppierung, Forschungstätigkeit, hochwertige Leistungen

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2018 - 8 TaBV 19/18
  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17
  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - 5 Sa 151/09

    Höhergruppierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin - Darlegungs- und

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 474/12

    Eingruppierung

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 475/12

    Anforderungen an eine Eingruppierungsfeststellungsklage

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